Entscheidungen zu § artikel1zu53 Abs. 4 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

50 Dokumente

Entscheidungen 31-50 von 50

TE OGH 1985/5/14 10Os20/85

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Blandine A, gegen die Anklage wegen (vorsätzlicher) Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit a FinStrG erhoben worden war, schuldig erkannt, das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG dadurch begangen zu haben, daß sie Ende September 1981 in Aflenz eine Nerzschweifjacke, hinsichtlich welcher von gesondert verfolgten Tätern (gewerbs- und bandenmäßig) ein Schmuggel begangen worden war, um den Preis von 15.330 S k... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.05.1985

RS OGH 1984/5/8 10Os20/84

Norm: FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Vorausgesetzt wird nicht die Beteiligung am selben Delikt (Finanzvergehen), sondern an derselben Tat (Abgabenverkürzung). Entscheidungstexte 10 Os 20/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 10 Os 20/84 Veröff: SSt 55/25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0086850 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

TE OGH 1984/5/8 10Os20/84

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Friedhofsgärtnerin Stefanie A von der Anklage, vom Oktober 1978 bis 31.Oktober 1980 in Wien unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen eine Abgabenverkürzung im Ausmaß von insgesamt 637.378 S bewirkt und demgemäß das Finanzvergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG. begangen zu haben, gemäß § 259 Z 4 StPO freigesprochen. Das Sc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1984

TE OGH 1983/6/14 9Os31/83

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. März 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Jozo A des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt, weil er in Wien vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen in Verkehr gesetzt hat, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, indem er 1. im April 1981 insgesamt 8 Gramm Heroin an unbekannte Personen ('Karl' und... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1983

RS OGH 1982/9/9 12Os91/82, 10Os20/85; 9Os98/85

Norm: FinStrG §37FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Die gerichtliche Strafbarkeit des Abgabenhehlers hängt nicht davon ab, ob diesem der die gerichtliche Zuständigkeit zur Ahndung der Vortat begründenden erschwerenden Umstand bekannt war oder nicht. Entscheidungstexte 12 Os 91/82 Entscheidungstext OGH 09.09.1982 12 Os 91/82 10 Os 20/85 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1982

RS OGH 1982/7/6 10Os59/82, 10Os135/82, 12Os37/88, 11Os124/89, 11Os123/93, 15Os118/95, 11Os142/06a

Norm: FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Eine auf § 53 Abs 4 FinStrG beruhende gerichtliche Strafbarkeit eines bestimmten Sachverhalts ist lediglich von der materiellrechtlichen Frage abhängig, ob dem "Verbindungsmann" seinerseits ein nach § 53 Abs 1 bis 3 FinStrG gerichtlich strafbares Verhalten zur Last fällt; eine prozessuale Ausscheidung des Verfahrens gegen einzelne Täter (§ 57 StPO) kann daher niemals dessen "Zurückfallen" in die Zuständigkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1982

RS OGH 1982/7/6 10Os59/82

Norm: FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Mit dem vor dem Urteilszeitpunkt eingetretenen - einen staatlichen Strafanspruch jedenfalls beseitigenden - Tod des "Verbindungsmannes" erlischt auch der materiellrechtliche Konnex des § 53 Abs 4 FinStrG und damit die gerichtliche Strafbarkeit der übrigen Beteiligten und Hehler. Entscheidungstexte 10 Os 59/82 Entscheidungstext OGH 06.07.1982 10 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1982

RS OGH 1981/10/15 13Os173/80 (13Os10/81), 12Nds32/86, 15Os118/95, 13Os130/98

Norm: FinStrG §53 Abs3FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Auch in den Fällen der Gerichtszuständigkeit durch objektive Konnexität nach § 53 Abs 4 FinstrG ist die Regelung des § 53 Abs 3 FinStrG über die subjektive Konnexität anzuwenden (so schon 13 Os 104/79). Entscheidungstexte 13 Os 173/80 Entscheidungstext OGH 15.10.1981 13 Os 173/80 12 Nds ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1981

TE OGH 1981/9/8 10Os38/81

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderem) Maximilian A, Paula A, Johann B und Christian C (I.) des Finanzvergehens des (gewerbs- und bandenmäßigen) Schmuggels (als Beteiligte) nach §§ 11, 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG sowie die drei Erstgenannten überdies (II.) des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Branntweinmonopols (als Beteiligte) nach §§ 11, 44 Abs 1 lit c FinStrG schuldig erkannt und unter Anrechnung von Vorhaftzeiten zu Ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.09.1981

RS OGH 1980/4/16 11Os159/79, 12Os149/80, 9Os180/82, 9Os57/85, 12Os37/88, 14Os120/89, 11Os124/89, 11O

Norm: FinStrG §20 Abs2FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine an sich von der Finanzbehörde abzustrafende Tat wegen des Zusammenhanges mit einem den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Finanzvergehen in die gerichtliche Kompetenz fällt, bewirkt keine Veränderung der sie betreffenden Strafdrohung. Gemäß dem § 20 Abs 2 FinStrG darf daher für den Wertersatz aus Anlaß einer solchen Tat bloß eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1980

RS OGH 1979/11/15 13Os104/79, 9Os31/83, 11Os21/93, 15Os118/95

Norm: FinStrG §53 Abs4FinStrG §221
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs 4 FinStrG ist auch dann hinsichtlich der Beteiligten gegeben, wenn über die Tat desjenigen Täters, die die gerichtliche Zuständigkeit begründet (hier: gewerbsmäßiger Schmuggel), noch nicht urteilsmäßig erkannt wurde. Würde allerdings dieser Täter später nicht wegen gewerbsmäßigen Schmuggels verurteilt werden, käme hinsichtlich der Beteiligten Wiederaufn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1979

TE OGH 1979/11/15 13Os104/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengerichtes wurden der beschäftigungslose Günther B und der beschäftigungslose Günther A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach dem § 6 Abs. 1 SuchtgiftG. (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. (Punkt II des Urteilssatzes), des Vergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG. (Punkt III des Urteilssatzes) und des Vergehens der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1979

RS OGH 1979/1/11 13Os183/78

Norm: FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Daß seinerzeit (vor der Nov 1975) die Zuständigkeit des Gerichts bei einer Person gegeben war, die nach dem FinStrG idF der Nov 1975 nicht mehr vorliegt, vermag die Zuständigkeit nach § 53 Abs 4 FinStrG für erst nach dem 01.01.1976 anhängige Verfahren nicht mehr zu begründen. Entscheidungstexte 13 Os 183/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 13 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1979

TE OGH 1979/1/11 13Os183/78

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Rudolf A wegen des aus dem
Spruch: ersichtlichen Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG (alter Fassung) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe, zu einer Freiheitsstrafe und zu anteiligem Wertersatz verurteilt. Diesen Schuldspruch bekämpft Franz Rudolf A mit einer auf die Nichtigkeitsgründe nach dem § 281 Abs. 1 Z 10 und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde und behauptet, durch die Anwe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1979

TE OGH 1978/11/9 13Os91/78

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Weingroßhändler und Sekterzeuger Erwin A des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 1 und 3 (lit. a) FinStrG., teils als Beteiligter im Sinn des § 11 leg.cit., schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer ziffernmäßig auf die Nichtigkeitsgründe der Z. 5, 9 lit. a, b und c des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der Berechtigung zukommt. Nach den wesentlichen Urteilsannahmen hatt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1978

RS OGH 1969/11/25 10Os127/69

Norm: FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Bei Fortsetzung der strafbaren Hinterziehung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer durch mehrere Jahre ist es nach § 53 Abs 4 lit c FinStrG erforderlich, genügt aber auch, daß die im Abs 3 des § 53 FinStrG fortgesetzten strafbestimmenden Wertverträge mindestens in einem der Veranlagungsjahre überschritten sind. Entscheidungstexte 10 Os 127/69 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1969

RS OGH 1969/1/16 9Os123/68, 12Os120/97

Norm: FinStrG §11FinStrG §53 Abs1 litbFinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Die Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden Finanzvergehen ist im § 53 Abs 1 lit e FinStrG zwingend vorgeschrieben, ohne daß das Gesetz eine Unterscheidung trifft, in welcher Erscheinungsform - ob als Täter, Mitschuldiger oder Teilnehmer - der Beschuldigte diese Vergehen begangen hat. Es sind daher auch die strafbestimmenden Wertbeträge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1969

RS OGH 1967/4/27 9Os16/67

Norm: FinStrG §53 Abs4 lita
Rechtssatz: Der im § 53 Abs 4 lit a FinStrG umschriebene und gemäß § 53 Abs 3 lit b dieses Gesetzes mit dem Verkürzungsbetrag zu vergleichende Abgabenbetrag ist durch Zusammenrechnung sämtlicher für das betreffende Veranlagungsjahr endgültig rechtskräftig festgesetzten Abgaben der im Abs 3 des § 53 genannten Art zu ermitteln, gleichgültig, ob alle diese Abgaben verkürzt wurden oder nicht. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1967

RS OGH 1967/1/19 11Os168/66 (11Os169/66), 12Os32/70, 12Os126/70, 12Os9/74 (12Os10/74), 11Os24/74, 10

Norm: FinStrG §37FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Ein des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 FinStrG schuldiger Täter kann nicht als Mitschuldiger (§ 11 FinStrG), Teilnehmer oder Begünstiger (§ 248 FinStrG) des Schmugglers im Sinne des § 53 Abs 4 FinStrG beurteilt werden. Entscheidungstexte 11 Os 168/66 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 11 Os 168/66 Veröff: EvBl 1967/362 S 498 = ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1967

RS OGH 1964/10/21 12Os119/64, 11Os89/74, 13Os91/78, 13Os104/79, 12Os33/81, 13Os173/80 (13Os10/81), 1

Norm: FinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 53 Abs 4 FinStrG kommt es nicht auf die prozessuale Stellung mehrerer Personen als in demselben Verfahren Beschuldigte und mit demselben Urteil Verurteilte an, sondern auf ihre materiellrechtliche Stellung als Mittäter, Mitschuldige oder Teilnehmer. Entscheidungstexte 12 Os 119/64 Entscheidungstext OGH 21.10.1964 12 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1964

Entscheidungen 31-50 von 50

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