Die Beschwerdeführerin reiste am 18. Oktober 1998 aus Johannesburg in Südafrika kommend beim Zollamt Flughafen Wien nach Österreich ein. Bei Benutzung des sogenannten Grünkanals wurde von einem Organ des Zollamtes eine Zollkontrolle durchgeführt. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde von der Beschwerdeführerin verneint. Bei der anschließenden Gepäckskontrolle wurde eine Rechnung über einen Ring im Wert von ZAR 26.000,-- vorgefunden. Hierauf händigte die Beschwerdeführerin dem Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §25;FinStrG §34;FinStrG §35;FinStrG §36 Abs2;
Rechtssatz: Eine Abgabenverkürzung bzw ein Schmuggel zieht nicht deswegen unbedeutende Folgen nach sich, weil die Aufdeckung der Tat zur nachträglichen Entrichtung der Abgaben führt (Hinweis E 16. Februar 1994, 91/13/0210). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid fällte die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer folgenden Spruch: "Helmut Denk ist schuldig, er hat als Leiter der Zollabteilung der Firma ÖSTERREICHISCHE UNILEVER GESELLSCHAFT MBH, Wien, in der Zeit vom 20. Mai 1992 bis Juni 1993 in 930 Fällen in fahrlässiger Weise dadurch, dass er sich nicht vergewisserte, ob die von ihm der Einkaufsabteilung der Firma Österreichische U... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Spruchsenates des Hauptzollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Oktober 1988 in X den PKW der Marke Ferrari 3,2 Mondial Cabriolet, hinsichtlich dessen durch J.L. eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von S 140.948,-- begangen wurde, "vorsätzlich durch Tausch gegen einen PKW der Marke Rolls Royce an sich gebracht" und hiedurch das Finanzvergehen der (vorsätzlichen)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs2;FinStrG §36 Abs2;FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das Argument, mit "Verkürzung von Eingangsabgaben" könne die fahrlässige Begehungsform nicht gemeint sein, weil nur beim Schmuggel auch die fahrlässige Begehung als Vortat aufgezählt sei, ist schon durch den Gesetzeswortlaut widerlegt. Hätte der Gesetzgeber eine Einschränkung auf die vor... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien, Spruchsenat, vom 4. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Person mit gewöhlichem Wohnsitz im Zollgebiet (§ 93 Abs. 4 ZollG) anläßlich seiner Einreisen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich über unbekannt gebliebene Zollämter zunächst im April 1986 für einen Personenkraftwagen der Marke Mercedes Benz und sodann im Oktober 1986 für den Personenkraftwagen der Marke Jaguar durch Außerachtlassung der gebotenen und ihm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §21;FinStrG §36 Abs2;FinStrG §36 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160150.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1313a;FinStrG §35 Abs2;FinStrG §35 Abs3;FinStrG §36 Abs2;StGB; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die persönliche Begehung einer Tat und die Verantwortung für fremdes Handeln stellen völlig verschiedene Verhaltenstypen dar. Das Verschulden eines Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §36 Abs2;FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) Vortat in Gestalt eines der in der genannten Bestimmung erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis E 21.3.1985, 84/16/0245, VwSlg 5980 F/1985). Damit setzt die Abgabenhehlerei, wenn als Vortat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/03 Taragesetz Wertzollgesetz
Norm: FinStrG §36 Abs2;WertZG 1955 §3 Abs1;
Rechtssatz: Bedient sich der Exporteur eines Alleinvertreters als Eigenhändler, so kann es durchaus üblich sein, einen Teil der Vertriebsgemeinkosten wie Werbung, Einführungsaufwendungen, Teilnahme an Messen, Kundendienst, kostenlose Serviceleistungen und Garantieleistungen, diesem zu üb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/03 Taragesetz Wertzollgesetz
Norm: FinStrG §36 Abs2;WertZG 1955 §3 Abs1;
Rechtssatz: Es verstößt gegen elementare Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens, aus nicht näher dargelegten "Branchenerfahrungen" abgeleitete "Erfahrungssätze" als für das Finanzstrafverfahren präjudiziell zu qualifizieren, wenn vom Beschuldigten im gesamten Verfahren immer wiede... mehr lesen...