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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §36 Abs2;Rechtssatz
Es verstößt gegen elementare Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens, aus nicht näher dargelegten "Branchenerfahrungen" abgeleitete "Erfahrungssätze" als für das Finanzstrafverfahren präjudiziell zu qualifizieren, wenn vom Beschuldigten im gesamten Verfahren immer wieder die Annahme des Vorliegens eines Alleinvertretungsverhältnisses und einer sich daraus ergebenden Preisbeeinflussung entschieden in Abrede gestellt wurde. Solche Annahmen und Vermutungen stellen keine taugliche Grundlage für die Feststellung des Sachverhaltes in einem Strafverfahren dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160108.X02Im RIS seit
04.09.1986