Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 93/16/0011 1
VwSlg 6949F/1994 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Fi... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der A-GmbH vom 11. Dezember 1995 findet sich unter Tz 20 zur Umsatzsteuer folgende Feststellung: "Schätzung Ust 1992/1993 und 1993/1994 Die Ust 1992/1993 wurde anhand der vorläufigen Bilanz geschätzt. Die Ust 1993/1994 wurde anhand der vorliegenden UVA's geschätzt, bzw. waren einige Erlöse bzw. Gutschriften nicht erfaßt (Gutschrift Panoramavideo - netto 1.250.890,-; Forderung Klemmen - netto 301.095,55; Forderung Pachtzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §33;FinStrG §49;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden (§ 93 BAO). Im Spruc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Patentanwaltskanzlei betreibt. Bei Beginn einer in den Jahren 1989 bis 1991 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde eine Selbstanzeige hinsichtlich im Betriebsvermögen befindlicher Sparbücher erstattet. Im übrigen wird zu dem dem Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt auch auf das zur Feststellung der Einkünfte der genannten Mitunternehmerschaft ergangene hg Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl 96/1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §207 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob eine Abgabenhinterziehung iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO vorliegt, setzt voraus, dass die in Rede stehende Abgabe mit Vorsatz - wobei bedingter Vorsatz genügt - verkürzt wurde. Vorsätzliches Handeln beruht dabei zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße, wenn auch langjährige Verletzung von abgabenrechtlichen Verpflichtungen lässt für sich allein einen Schluss auf vorsätzliches Verhalten nicht zu (Hinweis E 27. Februar 1997, 95/16/0275). Vorsätzlich handelt vielmehr, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirklicht. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §29;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Erstattung einer Selbstanzeige kann nicht gefolgert werden, daß der Täter im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen vorsätzlich gehandelt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130033.X03 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 28. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe in W vorsätzlich a) als Einzelunternehmer 1. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von - dem § 21 UStG 1972 entsprechenden - Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Oktober 1990 in Höhe von S 50.000,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten; 2. unter Verletzung einer abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Beendet ist ein Versuch zur Abgabenhinterziehung, wenn es keiner weiteren Täterhandlung zur Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges bedarf. Unbeendet ist ein solcher Versuch, wenn es zur Erfolgsherbeiführung noch weiterer Täterhandlungen bedarf (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, RZ 12 zu § 13 und § ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Bei beendetem Versuch bedarf es - um von einem Rücktritt vom Versuch ausgehen zu können - eines nochmaligen, zur Verhinderung des Erfolges führenden Tätigwerdens des Täters (contrarius actus). Ein solches Tätigwerden ist aber nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versuch noch nicht als fehlgeschlagen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Eine einige Tage nach dem Vorhalt erfolgende Bestätigung der Unrichtigkeit der Erklärungen durch den Beschuldigten erfüllt die zur Erfüllung eines Rücktritts vom Versuch erforderliche Voraussetzung eines contrarius actus nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §161 Abs3;FinStrG §13;FinStrG §14;FinStrG §33;
Rechtssatz: Ein Rücktritt vom Versuch ist nicht mehr möglich, wenn der Abgabenbehörde im Zeitpunkt eines Vorhaltes nach § 161 Abs 3 iVm § 115 Abs 2 BAO der Sachverhalt schon bekannt ist (Hinweis Sommergruber/Reger, S 104). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht die Rechtmäßigkeit der auf § 83 Abs. 1 FinStrG gestützten Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich des ihm zur Last gelegten Finanzvergehens betreffend Abgaben für das Jahr 1992 in Streit. Gegen den Beschwerdeführer bestehe der Verdacht, er habe im Bereich des Finanzamtes Krems durch Nichtanzeige der Begründung: eines gewerblichen Betriebes, sohin unter Verletzung seiner Anzeigepfl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §120;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §83 Abs1;
Rechtssatz: Das Unterlassen der Einreichung von Abgabenerklärungen (USt, ESt, GewSt) bis zum 18.Februar des zweitfolgenden Jahres genügt für sich alleine nicht zur
Begründung: des für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen den AbgPfl erforderlichen Verdachtes. In der bloßen Un... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben als Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg. Der Vorsitzende des Spruchsenates erließ an jeden der Beschwerdeführer einen Bescheid, mit dem, weil gegen die beiden Rechtsanwälte für den Zeitraum 1989 bis 1995 der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG bestehe, angeordnet wurde, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §98 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0268
Rechtssatz: Die "bestehende staatliche Kontrolle" über einen Klienten (hier Bank) steht in keinem Zusammenhang mit der Frage, ob die Honorareingänge des Beschuldigten vollständig in seine Abgabenerklärung Eingang gefun... mehr lesen...
Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung des Unternehmens des Beschwerdeführers erließ das Finanzamt unter anderem Bescheide über Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986, mit denen Umsatz- und Gewinnhinzurechnungen im Schätzungswege mit der Begründung: vorgenommen wurden, der Beschwerdeführer habe zum einen Scheinrechnungen über die Lieferung von Golddukaten an einen Unternehmer entgeltlich ausgestellt, der sich die Golddukaten tatsächlich auf dem Schwarzmarkt beso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §147;BAO §148;BAO §167 Abs2;BAO §198;FinStrG §115;FinStrG §33;FinStrG §34;FinStrG §99 Abs2;
Rechtssatz: Die den Abgabenbehörden gemäß §§ 114 f BAO zukommenden Obliegenheiten zur Erforschung der für die Abgabenbemessung wesentlichen Umstände fallen nicht dadurch weg, daß gegen den Abgabepflichtigen ein Finanzstrafverfahren anhängig is... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer hatte gemeinsam mit Ralf E. am 1. Dezember 1983 die A.-Gesellschaft m.b.H. gegründet und gemeinsam mit dem zweiten Gesellschafter bis zum 13. November 1989 auch als Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert; mit 13. November 1989 wurden die Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und Heinz J. als Geschäftsführer bestellt. Nach den vom Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;FinStrG §1;FinStrG §33;
Rechtssatz: Zur finanzstrafrechtlichen Haftung bedarf es weder eines Vollmachtsverhältnisses noch einer formellen Vertretung des Abgabenschuldners, sondern dafür genügt auch schon die bloß faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen (Hinweis Dorazil/Harbich, Finanzstrafgesetz, Anm 5 zu § 33 FinStrG... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 27. Mai 1993 mit nachstehendem Inhalt erlassen: "J ist als gemäß § 9 VStG verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Vorstandsmitglied der X-Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, D, welche persönlich haftende Gesellschafterin der XY-Gesellschaft mbH & Co, D ist) dafür verantwortlich, daß die XY-Gesellschaft mbH & Co am Standort L, seit mehreren Jahren den Lebensmi... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §132 Abs1 litb;AbgVG Vlbg 1984 §54 Abs2;BAO §119;FinStrG §33;FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §7 Abs1 idF 1991/005;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 9. März 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bosnische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 3 und § 19 (sowie § 20) des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid damit, daß die Beschwerdeführerin am 18. Mai 1992 wegen vier schwerer Eingriff... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: FinStrG;FrG 1993 §20 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z3 litb;StbG 1985 §10 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß erst nach Bekanntwerden des vierten Finanzvergehens des Fremden (hier Begehung von fünf Finanzvergehen) fremdenpolizeiliche Schritte in Richtung Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gesetzt... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 5. Mai 1994 wurde die von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde "gegen die am 29.3.1993 gegen 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr erfolgte Hausdurchsuchung sowie gegen die ab dem ersterwähnten Zeitpunkt bis zum 30.3.1993 gegen 19.35 Uhr andauernde Freiheitsentziehung gemäß § 67c Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) als unzulässig zurückgewiesen" (Punkt 1.). Weiters wurde dem "Kostenersatzant... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art94;FinStrG §33;StGB §215;StPO 1975 §139 Abs1;StPO 1975 §144;
Rechtssatz: Keine Überschreitung des richterlichen Hausdurchsuchungsbefehls durch Exekutivbeamte stellt es dar, wenn es wegen Verdachts einer strafb... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 5. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG davon verständigt, daß gegen sie ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, weil der Verdacht bestehe, daß sie fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Umsatzsteuererklärung, nämlich durch die zu Unrecht erfolgte Geltendmachung von Vorsteuer, Umsatzsteuer 1987 (S 113.861,--) verkürzt und hiemit ein Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §33;FinStrG §34;FinStrG §82;FinStrG §83 Abs2;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;
Rechtssatz: Die im § 83 Abs 2 FinStrG angeordnete Verständigung des Verdächtigen von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer fahrlässigen Abgabenverkürzung stellt keinen Bescheid dar, weil einer solchen Maßnahme keine normat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war an der B. GmbH seit ihrer Gründung im Jahre 1966 beteiligt. Zunächst entfielen vom Stammkapital von S 100.000,-- auf Christa B. S 60.000,--, auf deren Ehegatten Ing. Gerhard B. S 20.000,-- und den Beschwerdeführer ebenfalls S 20.000,--. Ab 29. Juni 1976 war Ing. Gerhard B. mit S 66.000,-- und der Beschwerdeführer mit S 34.000,-- beteiligt. Ab 1. März 1977 übernahm der Beschwerdeführer alle Anteile der GmbH. Ing. Gerhard B. war Geschäftsführer, der Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs1;EStG 1972;FinStrG §33;
Rechtssatz: Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben iSd § 207 Abs 1 BAO ist nach § 33 FinStrG zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130178.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...