RS Vwgh 1997/6/25 96/15/0267

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33;
FinStrG §98 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0268

Rechtssatz

Die "bestehende staatliche Kontrolle" über einen Klienten (hier Bank) steht in keinem Zusammenhang mit der Frage, ob die Honorareingänge des Beschuldigten vollständig in seine Abgabenerklärung Eingang gefunden haben (Hinweis E VfGH 25.11.1996, B 3945, 3946/96).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150267.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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