1 Mit gegenständlich angefochtenem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde den Beschwerden des Revisionswerbers gegen die vom Vorsitzenden des Spruchsenates I beim (damaligen) Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (nunmehr: Amt für Betrugsbekämpfung) wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG erlassenen Anordnungen von Auskunftsersuchen gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG insoweit teilweise stattgegeben als festgestellt wurde, dass die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: FinStrG; GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb; GewO 1994 §87 Abs1 Z1;VwRallg; GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 1... mehr lesen...
1. Mit Urteil des Landesgerichtes W vom 14. Februar 2012, (rechtskräftig seit 18. Februar 2012) wurde der Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG zu einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 100.000,- verurteilt, wobei ein Teil der verhängten Geldstrafe von EUR 50.000,- für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Die Ersatzfreiheitsstrafe für den unbedingt bzw. bedingt verhängten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem durch Beschluss des Landesgerichtes Krems vom 7. März 2002 eröffneten Konkurs über das Vermögen der W.R. GesmbH. Die W.R. GesmbH betrieb einen Schlachthof in M, NÖ, und einen (Fleisch-) Zerlegebetrieb in P, NÖ. Die W.R. GesmbH hatte mit zwischen dem 15. April 1996 (hg. Zl. 2009/16/0291) und dem 26. August 1997 (hg. Zl. 2009/16/0273) datierten Anmeldungen bei den Zollämtern Gmünd, Tulln und Wien insgesamt rund 493.700 kg Rindfleisch in 45 ... mehr lesen...
Index: E3R E03402000E3R E03600500E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31987R3665 AusfErstLwErz DV Art11 Abs1 lita idF 31994R2945;31994R2945 Nov-31987R3665;62000CJ0210 Käserei Champignon Hofmeister VORAB;62007CJ0143 AOB Reuter VORAB;62009CJ0367 SGS Belgium VORAB;FinStrG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/16/0273
2009/16/0274
2009/16/0278
2009/16/0276
2009/16/0277... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 2007 leitete das Finanzamt Salzburg-Land gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestanden habe, dass er vorsätzlich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Jänner bis Dezember 2005 in Höhe von 8.403,49 EUR und für Jänner bis März 2006 in Höhe von 2.655,03 EUR, sohin insgesamt 11.058,52 EUR, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;
Rechtssatz: Sache des Finanzstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, 93/13/0217). Sache des Finanzstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sa... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. April 2004 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der V. GmbH der Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 und § 49 Abs.1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen) verurteilt. Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. April 2004 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der römisch fün... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;FinStrG §33;
Rechtssatz: Auch Schätzungen der Abgabenbemessungsgrundlagen können die Grundlage für die Feststellung einer Abgabenhinterziehung bilden. Doch kann eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden, wenn sich auf Grund entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein in Deutschland wohnhafter und dort einen Bergsportladen und eine Gleitschirmschule betreibender Einzelunternehmer, für die Streitjahre zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer veranlagt. Die belangte Behörde hat in der Begründung: - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - Folgendes ausgeführt: 1. Die Betriebsprüfung habe festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der Gleitschirm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0098 E 30. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren - ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen Entscheidung bedarf - festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO hinterzogen sind. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0098 E 30. Oktober 2003 RS 2(Zusatz: Vorsätzlich handelt, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirklicht.) Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus. Dabei ist vor all... mehr lesen...
Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zu Grunde gelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0135 E 29. Juni 2005 RS 5 Stammrechtssatz Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel erfolgen, Abgaben zu verkürzen, beruht meist auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, auf den - bei einem den Vorsatz verneinenden Täter - nur nach dessen nach außen t... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes für die Steiermark vom 26. November 1999 wurde der L GmbH die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, näher angeführte Grundstücke in H bis spätestens 31. Dezember 2002 mit sortiertem Abbruchmaterial aufzufüllen, um eine bebaubare Fläche für die Errichtung einer Recyclinganlage sowie der erforderlichen Fahr-, Zwischenlager- und Manipulationsflächen zu erhalten. Mit Schreiben vom 3. März 2001 teilte das Hauptzollamt Graz der L GmbH mit, eine u.a.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §49 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgrenzung der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 FinStrG zur Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG ist darin zu suchen, dass bei der Abgabenhinterziehung neben der Nichtentrichtung von selbst zu berechnenden Abgaben noch eine Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspfl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;
Rechtssatz: Eine Abgabenhinterziehung ist - bei gleichzeitiger Verletzung der Offenlegungspflicht - bereits mit der Nichtentrichtung der Abgabe zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen bewirkt (vgl. die bei Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz 56 zu § 33 genannte hg. Rechtsprechung). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung gegen die Gewerbesteuervorschreibung 1991 statt, hingegen der Berufung gegen die Einkommen- und Gewerbesteuervorschreibungen 1992 nur teilweise Folge. Sie setzte für 1992 einen Gewerbeertrag von S 592.800,-- und ein Einkommen von insgesamt S 2,528.500,-- fest. Zur Begründung: dieses Bescheides gab sie vorerst den Verfahrensgang wieder, insbeson... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §207;FinStrG §33;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde darf unabhängig von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens den Hinterziehungstatbestand anhand einer schlüssigen Beweiswürdigung feststellen und daraus die verjährungsrechtlichen Konsequenzen ziehen (Hinweis auf die bei Ritz, BAO-Kommentar2, § 207/... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der P GmbH a) wissentlich in der Zeit von April bis Juni und August bis Dezember 1994, Jänner bis Dezember 1995 und Jänner bis Dezember 1996 weder Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet, noch entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht abgegeben und dadurch unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen gemäß § 21 UStG eine Verkürzung an U... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel erfolgen, Abgaben zu verkürzen, beruht meist auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, auf den - bei einem den Vorsatz verneinenden Täter - nur nach dessen nach außen tretendem Verhalten geschlossen werden kann. Die Ermittlung des nach auß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Ob... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. September 1998 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass er als Abgabepflichtiger in den Jahren 1994 bis 1998 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht Einkommen- bzw. Umsatzsteuer in noch zu bestimmender Höhe verkürzt habe, indem er Einnahmen aus Mulcharbeiten für verschiedene Forstverwaltungen in Höhe von jedenfalls S 1,215.326,-- nicht erklärt un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8;
Rechtssatz: Ob jemand mit bestimmten Handlungen oder Unterlassungen die Überlegung verbindet, Abgaben zu verkürzen, und sich mit der Möglichkeit des Bewirkens einer Abgabenverkürzung abfindet, entzieht sich als Gedanken- und Willensprozess des Täters einer Außenwahrnehmung, kann und muss aber deshalb aus dem nach außen in Erscheinu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Beschwerdezeitraum als Zivilingenieur für Bauwesen tätig. Er hatte seinen Kanzleisitz ab 1979 in 1060 Wien, B Gasse 3. Im Dezember 1990 verlegte der Beschwerdeführer seinen Kanzleisitz nach Graz. In den Streitjahren hat er Erklärungen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgegeben. Alle Abgaben der Jahre 1977 bis 1986 wurden mit Bescheiden vom 11. Jänner 1982 (1977), 11. Jänner bzw. 14. Jänner 1982 (1978), 8. Jänner 1982 (1979), 20. Juli 1982 (1980), 6. Sep... mehr lesen...