Am 2. Dezember 1985 leitete das Finanzamt unter gleichzeitiger Verständigung des Beschwerdeführers gegen diesen ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestand, daß er "im Bereiche des Finanzamtes A vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen 1984, in denen der Verkaufserlös für die Veräußerung der Teilbetriebe B und C um S 600.000 (brutto) zu niedrig ausgewiesen wurde, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §33;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 26;
Rechtssatz: Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung kommt erst seit Inkrafttreten der KWGNov 1986 normative Wirkung und damit Bescheidcharakter zu (Hinweis B 5.4.1989, 88/13/0021). ... mehr lesen...
Im Anschluß an eine finanzstrafbehördliche Prüfung ergaben sich gegenüber dem Beschwerdeführer Abgabenforderungen in Gesamthöhe von S 242.147,--, die grundbücherlich sichergestellt wurden, auf Grund des Pfandranges zunächst aber keine Befriedigung erwarten ließen. Da ein Einbringungsverfahren ergebnislos verlief, kam es gemäß § 231 BAO zu einer Aussetzung des Gesamtrückstandes, wobei jedoch die Abgabenbehörden laut angefochtenem Bescheid erhofften, mit dem Liegenschaftspfand später ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;FinStrG §33; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 340;
Rechtssatz: Bei einem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten des AbgPfl (hier: Abgabenhinterziehung) wird das der Abgabenbehörde in § 236 Abs 1 BAO eingeräumte Ermessen regelmäßig iSd G ausgeübt, wenn die begehrte Abgabennachsicht - vor allem im Interesse der st... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;FinStrG §33;FinStrG §8; Beachte Besprechung in:
SWK 1989/10, A II, 21;
Rechtssatz: Eine unrichtige Rechtsauskunft des Finanzamtes, an der sich der Abgabepflichtige orientiert, ist für die Frage des finanzstrafrechtlichen Verschuldens nicht unerheblich. Das vorsätzliche Nichterklären von E... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2704/77 E 26. März 1980 VwSlg 5468 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Abgabenhinterziehungstatbestand des § 33 Abs 2 lit a FinStrG setzt zwar die Schuldform des dolus principalis voraus; diese ist aber auch dann zu bejahen, wenn als erwiesen anzunehmen ist, daß der Beschuldigte die Abgabenverkürzung ... mehr lesen...