Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (I.) Mustapha Soubhi B (1.) des Verbrechens nach § 6 (Abs. 1) SuchtgiftG (aF) und (2.) des Finanzvergehens des Schmuggels (als Beteiligter) nach §§ 11 (dritter Fall), 35 Abs. 1 FinStrG sowie (II.) Karl A, Wilhelm C und Ingeborg C (1.) des Verbrechens nach § 6 (Abs. 1) SuchtgiftG (aF) in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 StGB und (2.) des (Finanz-)Vergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, bega... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Juli 1959 geborene Angestellte Peter A des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG, des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt und hiefür nach § 12 Abs 1, erster Strafsatz SuchtgiftG unter Bedachtnahme auf § 28... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §23 Abs4StGB §38StPO §397StPO §400
Rechtssatz: Ergeht nach Teilrechtskraft des wegen einer anderen strafbaren Handlung erflossenen Schuldausspruchs und Strafausspruchs im zweiten Rechtsgang (neuerlich) ein Schuldspruch wegen eines Finanzvergehens, so hat diesfalls wegen der effektiven Anrechnung sowohl der Vorhaft als auch der sogenannten Zwischenhaft auf die bereits ungesäumt in Vollzug gesetzte (§ 397 StPO) Straf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25. Dezember 1941 geborene Mustafa A und der am 13. August 1951 geborene Ahmet B - zwei türksiche Staatsbürger - des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Im Einklang mit § 22 Abs 1 FinStrG, der als Sonderbestimmung dem (im Urteil zitierten) § 28 Abs 2 StGB vorgeht, wurden sie zu gesonderten F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A und Sonja A des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A verhängten (beiden) Strafen bedingt n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Februar 1952 geborene türkische Staatsangehörige Ali A, der zuletzt als Reiseleiter des Reisebüros 'G' -tätig war, des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 6 (nunmehr § 12) Abs 1 SGG., § 15 StGB., sowie der Finanzvergehen des (gewerbsmäßigen) Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG. und der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG., ferner die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der Angeklagte Diako B des Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SGG (a.F.) sowie des Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG (Punkt I C, III A des Schuldspruches) sowie der Angeklagte Wazgen C des Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SGG (a.F.), des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z 1 und 2 SGG (a.F.) und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt I E, I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arnold A des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG a.F. (Punkt A I des Schuldspruches), des Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG a.F. (Punkt A II des Schuldspruches), des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (Punkt B I 1 des Schuldspruches), des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (Punkt B I 2 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1StGB §33 Z1StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einem anderen Delikt ist aufgrund der Strafenkumulierung nach § 22 Abs 1 FinStrG nicht erschwerend. Entscheidungstexte 11 Os 173/79 Entscheidungstext OGH 23.06.1980 11 Os 173/79 12 Os 154/80 Entscheidungstext OGH 12.02.198... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §22 Abs2StGB §28 Ba
Rechtssatz: (Konkurrenz von gerichtlich zu ahndenden Finanzvergehen und anderen gerichtlich strafbaren Handlungen - hier: § 302 Abs 1 StGB): Die von Betrug und Täuschung systematisch getrennten strafbaren Handlungen, so auch jene der Verletzungen der Amtspflicht im Sinne des 22.Hauptstückes des StGB, können mit Finanzvergehen eintätig zusammentreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt und zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt: 1.) der am 13. Jänner 1941 geborene Bankkassier Ludwig A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt (als Beteiligter) nach den § 12, 302 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilssates), des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1 und 13 FinStrG. (Punkt III 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §26 Abs1StGB §43
Rechtssatz: Sind in einem Urteil gemäß § 22 Abs 1 FinStrG Strafen für ein Finanzvergehen sowie davon gesondert und unabhängig für strafbare Handlungen anderer Art verhängt worden, so ist die Frage nach der Zulässigkeit einer Anwendung der § 43 StGB, § 26 Abs 1 FinStrG jeweils getrennt in Ansehung des auf die Vorschriften des FinStrG gestützten und hinsichtlich des sonstigen Strafausspruchs zu prüfe... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs1FinStrG §19 Abs3FinStrG §22 Abs1FinStrG §35SGG §12 Abs1 F
Rechtssatz: § 6 Abs 4 SGG und § 19 Abs 1 FinStrG stellen ihrem Wesen nach Ersatz für den Verfall der nicht mehr ergriffenen Tatgegenstände her. Eine kumulative Verhängung ist, da auch der Verfall nur einmal vollzogen werden kann, abzulehnen. Es kann sohin die Verhängung der an die Stelle des Verfalles tretenden Geldstrafe - Wertersatz - auf § 6 Abs 4 SGG und § 19 Fi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §22 Abs1StGB §31StGB §40StPO §265 Ca
Rechtssatz: § 22 Abs 1 FinStrG schreibt für den Fall der Realkonkurrenz von Finanzvergehen mit Straftaten anderer Art Kumulierungspflicht vor. § 21 Abs 3 FinStrG bezieht sich nur auf das Zusammentreffen zweier im Verhältnis der §§ 31, 40 StGB zueinander stehender Finanzvergehen. Selbst wenn daher bei zwei Urteilen, von denen eines wegen eines Nicht-Finanzvergehens, das zweite we... mehr lesen...