Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge: Antragsteller), stellte am 05.11.2024 bei der Österreichischen Gesundheitskasse Burgenland (Kurzbezeichnung: ÖGK; in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten und Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 1. römisch 40 (in der Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 30.05.2025 bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (Kurzbezeichnung: BVAEB; in der Folge: belangte Behörde) einen Antrag auf Feststellung von Nachtschwerarbeit im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 7 NSchG für näher genannte Dienstnehmerinnen (in der Folge: mitbeteiligte Parteien). Dem Antrag beigelegt waren Gruppenstellenbeschreibungen, eine Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK oder belangte Behörde) vom 28.11.2024 wurde dem Antrag von XXXX , SVNR: XXXX (in der Folge: Mitbeteiligter), vom 17.02.2022 auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten stattgegeben und festgestellt, dass er aufgrund seiner Tätigkeit als pharmazeutischer Angestellter bei der Dienstgeberin XXXX für die näher bezei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 03.11.2022 den Antrag des Beschwerdeführers vom 04.04.2007 (gemeint 04.04.2022) auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten sowie auf Nachentrichtung verjährter Nachtschwerarbeitsbeiträge zur Pensionsversicherung für seine Tätigkeit als Chemiearbeiter bei der Dienstgeberin XXXX [in der Folge: als DG bezeichnet] für den Zeitraum 01... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.01.2024 wies die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten für seine Tätigkeit als Koch bei der Dienstgeberin XXXX für den Zeitraum von 01.02.2002 bis 15.05.2002 sowie von 01.08.2002 bis 31.10.2020 als unbegründet ab. 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.01.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 30.09.2021 einen Antrag auf Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien, (PVA). Er gab an, vom 01.11.1993 bis 30.09.2021 Nachtschwerarbeit nach Artikel VII NSchG geleistet zu haben. 1. Der Beschwerdeführer stellte am 30.09.2021 einen Antrag auf Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX sprach die ÖGK (vormals XXXX Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die im Anhang zu diesem Bescheid genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 ASVG iVm Art XII Abs. 1 und Art VII Abs. 1 und Art. VII Abs. 2 Z 4 sowie Art X... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 26.01.2021 gemäß § 410 Abs. 1 ASVG iVm Art. VII Abs. 2 Z 4 NSchG unter Spruchpunkt I. ausgesprochen, dass Herr XXXX , VN XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin vom 01.10.1996 bis laufend den Bestimmungen des Art. VII Abs. 2 Z 4 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) unterliege. Unter Spruchpunkt II. und II... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX , hat die XXXX ausgesprochen, dass die vom XXXX erworbenen Beitragsmonate der Pflichtversicherung nicht als Nachtschwerarbeitsmonate anerkannt werden. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat für XXXX eine mündliche Verhandlung anberaumt. Die Parteien des Verfahrens wurden ordnungsgemäß geladen. Die Verhandlung wurde aufgrund XXXX abberaumt. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 26.09.2018 einen Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten nach dem Nachtschwerarbeitergesetz. Er brachte vor, er stehe in einem vertraglichen Dienstverhältnis zur XXXX und übe eine Tätigkeit als Sanitäter aus. Er arbeite in 24-Stunden Schichten bzw. im Wechseldienst und habe keine geregelten Pausen. Die schwere körperliche und psychisch belastende Arbeit übe er bei jeder Witterung, auch bei besonders belastender Hitzepositi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen & Bergbau (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 11.06.2019 gemäß § 409 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 NSchG ausgesprochen, dass die mitbeteiligten Parteien XXXX , VN XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin ab XXXX , XXXX , VN: XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin ab XXXX und XXXX , VN: XXXX aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin ab XXXX den B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (künftig: mitbeteiligte Partei) ist im XXXX seit 1. September 2004 als XXXX beschäftigt und als Vertragsbedienstete der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete (KFL) zugehörig. Am 4. Oktober 2015 stellte sie an den Verwaltungsrat der Kranken und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete einen Antrag auf Feststellung der erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Art. VII Abs. 2 Z 7 iVm Abs. 5 NSchG (Nachtschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 29.06.2016 unter Punkt I ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum 16.08.1988 bis 31.12.1992 aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX nicht den Bestimmungen des Artikels VII Abs. 2 Z 2 (Hitze) des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG) unterlag. Unter Spruchpunkt II wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 13.01.2017 gemäß § 410 Abs. 1 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 und 2 sowie Art. VII Abs. 1,2 und 5 NSchG und Art. XI Abs. 6 NSchG ausgesprochen, dass Herr XXXX , VN XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 den Bestimmungen des Art. VII Abs. 2 Z 4 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 13.01.2017 gemäß § 410 Abs. 1 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 und 2 sowie Art. VII Abs. 1,2 und 5 NSchG und Art. XI Abs. 6 NSchG ausgesprochen, dass Herr XXXX , VN XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 den Bestimmungen des Art. VII Abs. 2 Z 4 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 13.01.2017 sprach die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge auch als belangte Behörde bzw. NÖGKK bezeichnet) gemäß § 410 Abs. 1 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 und 2 sowie Art. VII Abs. 1, 2 und 5 NSchG und Art. XI Abs. 6 NSchG aus, dass Herr XXXX , VN XXXX (in der Folge auch als mitbeteiligte Partei bezeichnet), aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 den Bestimmungen de... mehr lesen...