Index: Faktische Amtshandlung, VwGG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §143 Abs3BAO §171 Abs1 litcBAO §48aB-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Bei Leistungen, wie sie ein Zahnarzt erbringt, erscheint der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht hinreichend Rechnung getragen, wenn lediglich die Angaben über den Leistungsempfänger geheim bleiben, weil aus der Art der zahnä... mehr lesen...