Entscheidungsgründe: I. 1. Die Stadtgemeinde Rottenmann stellte unter Berufung auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG die Anträge, die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschule Liezen (politischer Bezirk Liezen), kundgemacht in der Grazer Zeitung Nr. 368/1991, sowie die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschu... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabFlächenwidmungsplan der Marktgemeinde Arnoldstein vom 28.09.1989Krnt GemeindeplanungsG 1982Krnt GemeindeplanungsG 1982 §9
Leitsatz: Aufhebung der Widmung eines Grundstücks als "Bauland-Wohngebiet"
mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes für diese Umwidmung iSd
Krnt GemeindeplanungsG 1982; keine gesetzliche Grundlage für
Konkurren... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5050 Schulbau, Schulerhaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSchulsprengelV der Stmk Landesregierung vom 08.07.91 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschule LiezenSchulsprengelV der Stmk Landesregierung vom 08.07.91 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschulen RottenmannStmk PflichtschulerhaltungsG 1970 §20Stmk PflichtschulerhaltungsG 1970 §29 f Lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Mieders (Tirol) vom 4. März 1982, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 4. Juli 1983, kundgemacht vom 7. bis 22. Juli 1983, soweit der Plan die Grundstücke Nr. 1055 bis 1059, 1067 bis 1071 und 1091/2, KG Mieders, als Freiland ausweist. Hinsichtlich der Antragslegitimation führt der Antragsteller aus, er sei "Eigentümer in EZ 102 Gru... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem auf "Art129 a Abs3 in Verbindung mit Art89 Abs2 und Art140 Abs1 B-VG (gemeint wohl: Art139 B-VG)" gestützten Antrag begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark die Aufhebung des "in §4 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 14.4.1993, GZ.: 2.1 - V 3 - 93," enthaltenen Wortlaut "Die Nichtbeachtung dieses Verbotes wird gemäß ArtVII EGVG 1991, BGBl. Nr. 50, von der Bezirkshauptmannschaft 8940 Liezen mit einer Geldstrafe bis zu S 3... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem als "Beschwerde gemäß §139 B-VG" bezeichneten Antrag wendet sich der Antragsteller gegen die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Gilgen mit Beschluß vom "29.11.1990, 27.5.1993, 19.5.1994 und 14.9.1994" beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes, die mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 1994, Z7/03-330801/40-94, aufsichtsbehördlich genehmigt wurde, und begehrt deren Aufhebung, soweit die bezeichnete Flächenwidmungsplanänderung die in... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den zu V41/95, V42/95 und V45/95 protokollierten, nach dem 3. März 1995 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Anträgen begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark gemäß Art139 Abs1 iVm. Art129a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG die Aufhebung der "Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.9.1992, GZ.: A10/1-1781/19-1992 wegen Gesetzwidrigkeit ihrem gesamten Inhalte nach" bzw. festzustellen, daß die bezeichnete Verordnung gesetzwidrig... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSbg BebauungsgrundlagenG §12 Abs1Sbg BebauungsgrundlagenG §14 Abs1 lita
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Flächenwidmungsplanänderung infolge Zumutbarkeit des
Verwaltungsrechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabFlächenwidmungsplan der Gemeinde Mieders vom 04.03.82Tir RaumOG 1972 §9 Abs1Tir RaumOG 1972 §11 Abs2 litbTir RaumOG 1994 §27 Abs2Tir RaumOG 1994 §37 Abs1 litc
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Widmung bestimmter Grundstücke als
Freiland; Entscheidungsgrundlagen ausreichend erkennbar
Rechtssatz: F... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1VfGG §57 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf
Grund des gehäuften Ausmaßes an Unklarheiten und Undeutlichkeiten;
keine sachliche Erledigung möglich
Rechtssatz: Um eine Prüfung der Präjudizialität der angefochtenen N... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs4KurzparkzonenV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.09.92
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen des Unabhängigen Verwaltungssenates für
die Steiermark auf Aufhebung einer KurzparkzonenV wegen rechtskräftig
entschiedener Sache
Rechtssatz: Der VfGH hat mit E v 03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller begehren mit dem auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag die Aufhebung der §§1 und 2 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 10. Dezember 1993, V/1616/93, mit der der Bebauungsplan für einen Teilbereich der Neusiedler Straße ergänzt wird, als gesetzwidrig. Diese Verordnung hat folgenden Wortlaut: "§1 Aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 1.7.1993, Zl. 33-36/9... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVerordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 10.12.93. V/1616/93, betreffend Ergänzung des BebauungsplanesNö BauO §4 Abs1Nö BauO §8 Abs1Nö BauO §12 Abs4VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Zulässigkeit des Individualantrags (auch) von Anrainern auf Aufhebung
einer Ergänzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Festlegung einer
be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem §3 Abs5 des Salzburger Landes-Polizeistrafgesetzes, LGBl. 58/1975 i.d.F. der Novelle LGBl. 48/1981, zufolge kann die Gemeinde für das Gemeindegebiet oder bestimmte Teile des Gemeindegebietes die erwerbsmäßige Prostitution durch Verordnung für einen Zeitraum von jeweils höchstens drei Jahren untersagen, wenn dort die Prostitution zu Mißständen führt, die das örtliche Gemeinschaftsleben stören. Gemäß §6 Abs1 leg.cit. sind die nach diesem Gesetz vo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragstellerin ist - nach eigenen Angaben - Hälfteeigentümerin eines Grundstückes in Linz, EZ 1699 GB 45203, mit dem darauf befindlichen Haus Adlergasse 15, Zollamtsstraße 20, 4020 Linz. Die in diesem Haus befindlichen Wohnungen bzw. Zimmer hatte sie an Prostituierte vermietet. Sie erachtet sich durch die vom Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz erlassene Verordnung vom 14. November 1994 (kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 22/1994) betreffe... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragProstitutionsV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 14.11.94
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
ProstitutionsV mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der ProstitutionsV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätProstitutionsV der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Oberndorf vom 21.06.93Sbg LandespolizeistrafG §3 Abs5
Leitsatz: Abweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung
betreffend das Verbot der Ausübung der Prostitution im gesamten
Gemeindegebiet; Vorliegen der Vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber bestraft wurden, weil sie jeweils ihre PKW in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entrichtung der Parkgebühr abgestellt hatten. Da "eine allfällige Bestrafung wegen Abgabenverkürzung voraus(setzt), daß die Tat im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich einer Kurzparkzone begangen wurde", sei die Frage, "ob eine Vero... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art129a Abs3B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs4KurzparkzonenV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.09.92StVO 1960 §25StVO 1960 §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer KurzparkzonenV wegen Unterlassung der
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der gesetzlichen
Interessenvertretungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zu den Zlen. 91/06/0046 und 92/06/0213 Verfahren über Beschwerden gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg anhängig, mit welchen Ansuchen um Erteilung von Bewilligungen zur Erneuerung bzw. Änderung von Neonleuchtschriften bzw. Aufschriften an bestimmten Gebäuden unter Hinweis auf §1 Abs1 iVm. §7 Abs3 der Salzburger Altstadterhaltungsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1254/91 eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.a) Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 3. Mai 1991 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft (die als Rechtsnachfolgerin im Grundeigentum in das Baubewilligungsverfahren eingetreten war) die Baubewilligung zur Errichtung von drei (Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B82/92 eine Beschwerde gegen einen Bescheid der NÖ Landesregierung anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Gloggnitz hatte dem Beschwerdeführer, einem Transportunternehmer, die Baubewilligung zur Herstellung einer befestigten Verkehrsfläche samt Entwässerungskanal auf den Grundstücken Nr. 185/1 und 185/2, KG Gloggnitz, erteilt. In Erledigung der gegen diesen Bescheid vo... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8040 Altstadterhaltung, Ortsbildschutz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätStGG Art5EMRK Art10Sbg AltstadterhaltungsV 1982 §7 Abs3Sbg AltstadterhaltungsG 1980 §9
Leitsatz: Kein Verstoß von Bestimmungen der Sbg AltstadterhaltungsV 1982
betreffend die Unzulässigkeit des Anbringens oder die Änderung von
Ankündigungen zu Re... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandKundmachung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 17.12.90 über die beabsichtigte Aufstellung eines BebauungsplanesTeilflächenwidmungsplan Salzburg-West. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 31.01.91 über die 31. Änderung des FlächenwidmungsplanesSbg ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabVerordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gloggnitz vom 28.04.76, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm mit dem Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet erlassen wirdNö ROG 1976 §16 Abs1 Z3Nö ROG 1976 §30 Abs3
Leitsatz: Nö ROG 1976 als Maßstab für die Beurteilung der inhaltlichen
Gesetzmäßigkeit eines vor Inkraft... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Der Gemeinderat der Gemeinde Spital am Semmering faßte in seiner Sitzung am 18. Dezember 1975 den Beschluß, die sogenannte Aufschließungsstraße Stuhleckblick als öffentlichen Interessentenweg iS des §8 Abs2 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 - LStVG 1964, LGBl. 154, idF des Gesetzes LGBl. 195/1969, einzureihen. Gleichzeitig beschloß er unter Berufung auf §45 LStVG 1964, den Beitrag der Gemeinde zu den Kosten der Herstellung und Erhaltung ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Antrag vom 14. Jänner 1993 (beim Verfassungsgerichtshof am 5. Februar 1993 eingelangt) wendet sich die antragstellende Gesellschaft gegen die Satzung a) des am 1. Jänner 1992 in Kraft getretenen und zu KV 457/1991 hinterlegten Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe unter anderem für das Bundesland Tirol mit Erklärung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13. Mai 1992 (Register II S 5/1... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragArbVG §19 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Satzungen von
Kollektivverträgen mangels Eingriff in die Rechtssphäre der
antragstellenden Gesellschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung
infolge Außerkraftsetzung der Satzungen durch nachfolgende
Kollektivverträge
Rechtssatz: Zurückwe... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art144 Abs1 / BescheidVerordnung der Gemeinde Spital am Semmering vom 08.04.76 (betreffend Beitragsleistung für Interessentenweg)Verordnung der Gemeinde Spital am Semmering vom 18.12.75 (Erklärung einer Aufschließungsstraße zum öffentlichen Interessentenweg)Stmk LStVG 1964 §45 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung von Individual... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die antragstellende Gesellschaft, welche nach ihrem eigenen Vorbringen unter anderem das Handelsgewerbe ausübt und Mitglied der Wirtschaftskammer Wien und der Wirtschaftskammer Österreich ist, beantragt unter Berufung auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG, den Punkt I. 1. des aufgrund eines auf §53a HKG gestützten Delegierungsbeschlusses des Kammertages vom 21. Dezember 1993 gemäß §22 Abs3 iVm §9 Abs1 HKG gefaßten Beschlusses des Präsidiums der Bundeskammer vom 31. D... mehr lesen...