Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.06.2019 Norm: VwGVG 2014 §9 Abs1B-VG Art130 Abs1 Z1B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus Art 130 Abs 1 Z 1 und Art 132 Abs 1 Z 1 sowie § 9 Abs 1 VwGVG ergibt sich, dass eine zulässige Beschwerde nur dann vorliegt, wenn der Einschreiter die Rechtswidrigkeit eines Bescheides behauptet, erkennbar ist, in welchem konkreten Recht er sich verletzt erachtet und er vom Gericht eine ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.06.2019 Norm: VwGVG 2014 §9 Abs1B-VG Art130 Abs1 Z1B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenn mit der Beschwerde die Rechtswidrigkeit des Bescheides nicht behauptet wird und nicht erkennbar ist, in welchem konkreten Recht der Beschwerdeführer sich durch diesen verletzt erachtet, liegt eine zulässige Beschwerde im Sinne des Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nicht vor. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter aufgrund der Säumnisbeschwerde des A in dem von der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs zu Zahl *** geführten Verfahren betreffend Überprüfung des Pachtschillings für die Genossenschaftsjagd *** nach dem NÖ Jagdgesetz den BESCHLUSS: 1. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 iVm § 31 Abs 1VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.06.2019 Norm: VwGVG 2014 §8VwGVG 2014 §28 Abs1AVG 1991 §73B-VG Art130 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG (Säumnisbeschwerde) kann erst erhoben werden, wenn die Behörde die Sache nicht innerhalb von 6 Monaten, wenn gesetzlich eine kürzere oder längere Entscheidungsfrist vorgesehen ist, innerhalb dieser ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.06.2019 Norm: VwGVG 2014 §8VwGVG 2014 §28 Abs1AVG 1991 §73B-VG Art130 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Behörde ist objektiv verpflichtet, ohne unnötigen Aufschub – und damit allenfalls bereits vor Ablauf von 6 Monaten – zu entscheiden, wenngleich diese Verpflichtung auf prozessualem Wege erst nach Ablauf dieser Frist durchsetzbar ist (§ 8 Abs 1 VwGVG). Schla... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Maßnahmenbeschwerde der A Kft., vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, im Umfang des „Zerstörens der Eingangstüren“ aufgrund einer Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz in dem Lokal in ***, ***, nach Durchführung der explizit beantragten, öffentlichen mündlichen Verhandlungen vom 24.04.2019 und vom 30.04.2019 am Sitz des LVwG NÖ – Außenstelle Wr. N... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.05.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2GSpG 1989 §50 Abs2GSpG 1989 §50 Abs4
Rechtssatz: Der Einsatz jedes Zwangsmittels ist grundsätzlich am Verhältnismäßigkeitsprinzip zu messen, soweit es zur Erreichung der damit angestrebten Ziele geeignet, also zweckmäßig und dafür auch notwendig ist. Es handelt sich dabei um den allgemeinen Maßstab für Eingriffe in Individualrechte, wie er ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Maßnahmenbeschwerde der A, geb. ***, derzeit dauerhaft aufhältig in ***, ***, vertreten durch RA B LL.M. in ***, ***, hinsichtlich der behaupteten Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes nach Art. 9 StGG und des Rechts nach Art. 8 (1) EMRK, nach Durchführung der explizit beantragten öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 12.03.2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StGG Art9MRK Art8 Abs1HausRSchG 1862 §1
Rechtssatz: Eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer gerichtlich bewilligten staatsanwaltschaftlichen Anordnung ist funktionell der Gerichtsbarkeit zuzurechnen, solange die Verwaltungsorgane den ihnen durch den richterlichen Befehl gesteckten Ermächtigungsrahmen nicht überschreiten. Bei Überschreitun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.04.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StGG Art9MRK Art8 Abs1HausRSchG 1862 §1
Rechtssatz: Die in § 1 HausRSchG 1862 enthaltene Wendung „Wohnung oder sonstiger zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten“ ist im weitesten Sinn auszulegen, wobei der Schutz der Intimsphäre im Vordergrund steht (vgl VfSlg 9525/1982). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Haudurc... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin Dr. Raunig über die Maßnahmenbeschwerde der Frau A, ***, ***, betreffend Amtshandlungen von Exekutivorganen der Polizeiinspektion *** – nämlich Aufforderung und Durchführung eines Alkoholvortests – am 28.01.2018, zurechenbar der Bezirkshauptmannschaft Amstetten als belangte Behörde, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung, nachstehenden: BESCHLUSS: 1. Die Maßnahmenbeschwerde d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt vor, wenn er vom Verwaltungsorgan im Bereich der Hoheitsverwaltung relativ formfrei gesetzt wird, sich an einen individuell bestimmten Personenkreis wendet und entweder in Form eines Befehls ergeht oder in der Anwendung physischen Zwa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs2
Rechtssatz: Zentrales Merkmal eines Akts unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist die Normativität. Diese manifestiert sich bei Befehlsakten darin, dass gegenüber dem Adressaten eine bei Nichtbefolgung unverzüglich einsetzende physische Sanktion angedroht wird bzw dass aus den Begleitumständen er... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Maßnahmenqualität eines behördlichen Befehls ist ein unmittelbarer Befolgungsanspruch. Das bedeutet, dass den Betroffenen bei Nichtbefolgung unmittelbar, dh unverzüglich ohne weiteres Verfahren, eine physische Sanktion droht, beispielsweise die zwangsweise Entkleidung oder Festnahme (vgl V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs2
Rechtssatz: Sofern gegen den Betroffenen kein unmittelbarer physischer Zwang ausgeübt wird und ein solcher auch nicht unmittelbar droht, kann das Einschreiten eines Verwaltungsorganes nicht als Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gewertet werden (vgl VwGH 96/02/0299). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Aufforderung [hier: zur Mitwirkung an einem Alkoholvortest] durch Exekutivbeamte enthält keinen behördlichen „Befehl“ und einen sich daraus ableitenden Befolgungsanspruch. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Befehlsakt; Befolgungsanspruch; European Case Law... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §5 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Aufforderung im Sinne des § 5 Abs 2 StVO – ohne dass in irgendeiner Weise dabei physischer Zwang angewendet wird oder besondere Umstände, die allenfalls eine Verwirklichung unmittelbaren physischen Zwangs befürchten lassen, vorliegen – ist keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über den Antrag der A in ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte OG in ***, der Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 05.06.2018, Zl. ***, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den BESCHLUSS 1. Der Antrag wird gemäß §§ 13 Abs 1 und 31 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.11.2018 Norm: VwGVG 2014 §13 Abs1B-VG Art130 Abs1 Z1
Rechtssatz: Da der rechtzeitig eingebrachten und zulässigen Beschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG die aufschiebende Wirkung bereits kraft Gesetzes zukommt, bedarf es deren nochmaliger Zuerkennung nicht. Ein dennoch darauf gerichteter Antrag ist unzulässig und daher mit Beschluss zurückzuweisen. S... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Dr. Raunig über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A und der Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte, ***, ***, bezüglich Amtshandlungen des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** als belangte Behörde, vertreten durch Rechtsanwalt D, ***, ***, vom 27.04.2018, nämlich die Anordnung von Sofortmaßnahmen – nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung – zu Recht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: In einer einseitigen Anordnung und der Durchführung von Sicherungsarbeiten [hier: im/am Gebäude] findet sich das für einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt notwendige Zwangselement dann, wenn die Arbeiten ohne Zustimmung des Betroffenen auf dessen Kosten angeordnet und ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung und Durchführung notstandspolizeilicher Maßnahmen sind auch dann zulässig, wenn zur Beseitigung eines Baugebrechens zwar ein vollstreckbarer baupolizeilicher Auftrag erteilt, wegen Säumigkeit des Hauseigentümers aber ein über das seinerzeitige Gefahrenmoment hinausgehender Gefahrenzustand eing... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit der notstandspolizeilichen Maßnahme ist allein zum Zeitpunkt ihrer Durchführung zu beurteilen (vgl VwGH 2003/05/0137). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Gebäudesicherung; Sofortmaßnahme; Gefahr im Verzug; Anmerkung VwGH 27.02.2019, Ra 2019/... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: Das Wesen notstandspolizeilicher Maßnahmen besteht darin, dass Zwang ohne Wahrung des Parteiengehörs und ohne Erlassung eines Bescheides zur Erreichung eines bestimmten Zustandes von der Behörde angewendet wird. Das Handeln der Behörde muss durch eine unmittelbar drohende Gefahr ausgelöst werden und die Gef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: Bei Gefahr in Verzug erfolgen die notstandspolizeilichen Maßnahmen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und können sich nur auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen beziehen (vgl VwGH 93/07/0126). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Gebäudesiche... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Dr. Becksteiner auf Grund der Säumnisbeschwerde des Vereins A am Standort ***, ***, in dem von der NÖ Landesregierung zu GZ *** geführten Feststellungs-und Widerrufsverfahren nach dem NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter auf Grund der Säumnisbeschwerde des Vereins A, ***, ***, in dem von der NÖ Landesregierung zu GZ *** geführten Widerrufsverfahren nach dem NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 iVm § 31 Abs 1VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (V... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Aufstellen eines Bauzaunes seitens der Gemeinde ***, den BESCHLUSS gefasst: I. römisch eins. Die Maßnahmenbeschwerde des A, wird gemäß § 28 Abs. 6 VwGVG i. V. m. Art. 130 Abs. 1 Z. 2 B-VG als unzulässig zurückgewiese... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2019 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag.Dr. Wessely, LL.M. als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A, vertreten durch Herrn B, Rechtsanwalt in ***, betreffend Auftrags zur Übergabe eines Kindes am 20. Juni 2018 gegen 18.40 Uhr in ***, ***, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde, der Beschwerdeführer sei durch den seitens Organen der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes) erteilten Auftrag, ... mehr lesen...