RS Lvwg 2019/6/7 LVwG-AV-1286/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

07.06.2019

Norm

VwGVG 2014 §9 Abs1
B-VG Art130 Abs1 Z1
B-VG Art132 Abs1 Z1

Rechtssatz

Wenn mit der Beschwerde die Rechtswidrigkeit des Bescheides nicht behauptet wird und nicht erkennbar ist, in welchem konkreten Recht der Beschwerdeführer sich durch diesen verletzt erachtet, liegt eine zulässige Beschwerde im Sinne des Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nicht vor.

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; Verfahrensrecht; Beschwerde; Beschwerdegründe; Rechtsverletzung; Unzulässigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1286.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten