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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz seiner Rechtsvertretung vom 26.02.2023 erhob ein syrischer Staatsangehöriger (in Folge Beschwerdeführer) Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er am 28.06.2022 seine Erstbefragung nach dem AsylG absolviert und daher spätestens mit diesem Zeitpunkt eine Entscheidung über seinen Antrag auf Zuerkennung internationa... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 15. September 2020 (Datum des Einlangens), ergänzt bzw. verbessert durch Nachreichungen vom 8., 16. und 30. Oktober 2020, vom 27. und 30. November 2020 sowie vom 11. Dezember 2020, begehrte die Beschwerdeführerin, eine polnische Privatuniversität, die Entscheidung der belangten Behörde über die Meldung von 23 „postgradualen Weiterbildungsstudiengängen nach Art. 160 polnisches Hochschulgesetz... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (im Folgenden: „belangte Behörde“; „AMS“) vom XXXX wurde gemäß § 24 iVm §§ 38 und 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 607/1977 in der geltenden Fassung, festgestellt, dass die Notstandshilfe des Beschwerdeführers mit dem XXXX eingestellt wird. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer zur Wiedereingliederungsmaßnahme... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des AMS XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 25.07.2022 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 17.05.2022 bis 27.06.2022 verloren hat und dass ihm keine Nachsicht erteilt wird. 1. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung des AMS römisch 40 (in F... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein syrischer Staatsangehöriger, der am 04.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein syrischer Staatsangehöriger, der am 04.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Am 19.12.2022 erhob der Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein syrischer Staatsangehöriger, der am 20.12.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein syrischer Staatsangehöriger, der am 20.12.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Am 18.11.2022 erhob der Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein syrischer Staatsangehöriger, der am 04.08.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein syrischer Staatsangehöriger, der am 04.08.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Am 20.02.2023 erhob der Beschwerd... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 31. Jänner 2020 (Datum des Einlangens), ergänzt bzw. verbessert durch Nachreichungen vom 5., 6., 11., 12., 17., 20. und 21. Februar 2020 sowie vom 13. September 2020, begehrte die Beschwerdeführerin, eine polnische Privatuniversität, die Entscheidung der AQ Austria über die Meldung von 19 „postgradualen Weiterbildungsstudiengängen nach Art. 160 polnisches Hochschulgesetz“ gemäß § 27 i.V.m. §... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.11.2020 beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung einer Verwendungszulage gemäß § 75 GehG, einer Ergänzungszulage gemäß § 77a GehG und einer Funktionsabgeltung gemäß § 78 GehG für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 30.06.2019. Sie führte dazu aus, in diesem Zeitraum dem damaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Referat II/BVT... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein syrischer Staatsbürger, reiste in das Bundesgebiet ein und stellte am 22.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein syrischer Staatsbürger, reiste in das Bundesgebiet ein und stellte am 22.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Am 24.07.2022 wurde der BF durch Organe der La... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice Mödling (AMS oder belangte Behörde) vom 24.02.2022 wurde ausgesprochen, dass die Notstandshilfe der Beschwerdeführerin (BF) ab dem 04.02.2022 mangels Verfügbarkeit eingestellt wird. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch auf der an d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, reiste illegal und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 26.10.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am selben Tag wurde der Beschwerdeführer einer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen und der Antrag zum Verfahren zugelassen. 3. Am 13.10.2022 la... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX .10.2022 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Zu seinen Fluchtgründen gab er an, dass er in Indien keine Arbeit habe und deshalb seine Familie ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 28.06.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Am 12.02.2023 brachte der Beschwerdeführer eine Säumnisbeschwerde ein. Er habe am 30.06.2022 seine Erstbefragung nach dem AsylG absolviert und daher spätestens mit diesem Zeitpunkt eine Entscheidung über seinen Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt. In den letzten si... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit der als „Bescheid“ bezeichneten Erledigung gab das AMS dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld keine Folge. 2. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese Erledigung Beschwerde. 3. Das AMS legte die Beschwerde samt dem Akt diesem Gericht vor, wo sie am 26.01.2023 einlangte. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwog... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 24.03.2022, VSNR XXXX , AMS 969-Wien Wagramer Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 08.03.2022 bis 04.04.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 24.03.2022, VSNR römisch 40 , AMS 969-Wien Wagramer Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.07.2022, VSNR XXXX AMS 959-Wien Hauffgasse, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 23.05.2022 bis 17.07.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 01.07.2022, VSNR römisch 40 AMS 959-Wien Hauffgasse, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß P... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 03.05.2022, VSNR XXXX AMS 314-Korneuburg, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 19.04.2022 bis 13.06.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 03.05.2022, VSNR römisch 40 AMS 314-Korneuburg, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß Paragraph... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 15.03.2022, VSNR XXXX AMS 314-Korneuburg, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) gemäß §§ 46 und 50 AlVG ab 07.03.2022 Arbeitslosengeld gebühre, da diese sich nach einem Krankenstand nicht binnen Wochenfrist, sondern erst am 07.03.2022 beim AMS wiedergemeldet habe. Mit Bescheid vom 15.03.2022, VSNR römisch 40 AMS 314-Korneuburg, sprach ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 09.02.2022, VSNR XXXX AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 49 AlVG für die Zeit vom 27.01.2022 bis 02.02.2022 keine Notstandshilfe gebühre, da dieser am 27.01.2022 einen vorgeschriebenen Kontrolltermin nicht eingehalten und sich erst am 03.02.2022 wieder bei der zuständigen regionalen Geschäftsstel... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 08.08.2022, VSNR XXXX AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 46 AlVG ab 04.08.2022 Arbeitslosengeld gebühre, da er seinen Antrag auf Arbeitslosengeld erst zu diesem Datum rechtswirksam eingebracht habe. Mit Bescheid vom 08.08.2022, VSNR römisch 40 AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.10.2022, VSNR XXXX AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 05.10.2022 bis 29.11.2022 verloren habe. Mit Bescheid vom 25.10.2022, VSNR römisch 40 AMS 965-Wien Schönbrunner Straße, sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer (im F... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte nach rechtswidriger Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Der Beschwerdeführer wurde durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am folgenden Tag erstbefragt und sein Antrag zum Verfahren zugelassen. 3. In der Folge langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Säumnisbeschwerde des Beschwerdeführers ein... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit einer als Bescheid benannten Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (AMS oder belangte Behörde) vom 29.08.2022 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (BF) für den Zeitraum vom 30.07.2022 bis zum 06.09.2022 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Die Erledigung wurde elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Ve... mehr lesen...