I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1.0. Feststellungen (Sachverhalt): Das Arbeitsmarktservice XXXX erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 21.12.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von § 47 Abs. 1 5. Satz AlVG, BGBl. I Nr. 609/1977 idF BGBl. I Nr. 38/2017. Das Arbeitsmarktservice römisch 40 erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 21.12.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von Paragraph 47, Absatz eins... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.04.2023 brachte die XXXX (in Folge: Bf) eine von ihr bezeichnete „Klage auf Untätigkeit“ gegen den XXXX beim Bundesverwaltungsgericht ein. Mit Schreiben vom 13.04.2023 brachte die römisch 40 (in Folge: Bf) eine von ihr bezeichnete „Klage auf Untätigkeit“ gegen den römisch 40 beim Bundesverwaltungsgericht ein. In dieser brachte die Bf zusammengefasst Folgendes vor: „[…] T... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice Neunkirchen (im Folgenden: AMS) vom 14.07.2022 wurde im Spruchpunkt A) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 25.05.2022 bis 12.07.2022 keine Notstandshilfe erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontroll... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 27.10.2022 wurde gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für den Zeitraum von 18.10.2022 bis 28.11.2022 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte die belangte Behörde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...