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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice Neunkirchen (im Folgenden: AMS) vom 14.07.2022 wurde im Spruchpunkt A) festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 25.05.2022 bis 12.07.2022 keine Notstandshilfe erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontroll... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 27.10.2022 wurde gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für den Zeitraum von 18.10.2022 bis 28.11.2022 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte die belangte Behörde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 bei der Österreichischen Botschaft Teheran (im Folgenden: ÖB Teheran) ein. Die Beschwerdeführer, syrische Staatsangehörige, brachten am 24.03.2022 schriftlich Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß Paragraph 35, Absatz eins, A... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice Mödling wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum von 25.01.2020 bis 20.03.2020 verloren habe. 1.1. Die Erledigung wurde ihrem äußeren Erscheinungsbild nach elektronisch erstellt. Sie weist sowohl auf der im Verwaltungsakt enthaltenen Version als auch au... mehr lesen...