Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die NÖGKK (in weiterer Folge: belangte Behörde) führte eine GPLA bei der XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) durch. Aufgrund der Feststellungen bei der GPLA ersuchte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 24.10.2013 um Ausstellung eines Bescheides gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG. 1. Die NÖGKK (in weiterer Folge: belangte Behörde) führte eine GPLA bei der römisch 40 GmbH (in weiterer Folge: Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.04.2014 teilte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH, XXXX, XXXX, aus den Beiträgen für Februar 2013 ein Rückstand in der Höhe von € 7.048,92 aushafte. Da der Beschwerdeführer als Geschäftsführer Vertreter der Gesellschaft gewesen sei und die genannten Beiträge trotz Fälligkeit bisher nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.12.2013, GZ: XXXX, wurde die Dienstgeberin 1. Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.12.2013, GZ: römisch 40 , wurde die Dienstgeberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) aufgrund der Bestimmung §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet, nachträglich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vertrat die zur Firmenbuchnummer FN XXXX eingetragene XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) mit Sitz in XXXX seit 03.05.2010 selbstständig als handelsrechtlicher Geschäftsführer. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vertrat die zur Firmenbuchnummer FN römisch 40 eingetragene römisch 40 (im Folgenden: Primärschuldnerin) mit Sitz in römisch 40 seit 03.05.2010... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Über das Vermögen des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX vom 14.11.2008, GZ: XXXX, ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichtes vom 23.03.2009 enthoben und der nunmehrige Insolvenzverwalter des BF bestellt. Sowohl das Insolvenzverfahren des BF als auch dessen Vertretun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 28.04.2015 die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit Beitragsabrechnungen vom 01.10.2014 nachverrechneten Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse in der Höhe von EUR 28,08 an die S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) war im Zeitraum von 05.12.2011 bis 28.03.2013 selbstständig vertretende Geschäftsführerin der zur Firmenbuchnummer FN XXXX eingetragenen 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) war im Zeitraum von 05.12.2011 bis 28.03.2013 selbstständig vertretende Geschäftsführerin der zur Firmenbuchnummer FN römisch 40 eingetragenen XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.08.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund von Melde- und Beitragsdifferenzen gem. § 35 Abs. 1 ASVG Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 7.968,28 EUR sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in Höhe von 1.191,16 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin gem. § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 09.12.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 02.02.2010, GZ. 046-Mag.Kurz/CF6/10, wurde die nunmehr gemäß § 40 FBG gelöschte XXXX GmbH verpflichtet, die im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung iSd §41a ASVG festgestellten Melde- und Beitragsdifferenzen zu begleichen. Das aufgrund eines dagegen fristgerecht erhobenen Rechtsmittels eingeleitete Einspruchsverfahren wurde von der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften, als "Teilbescheid" bezeichneten Bescheid vom 21.6.2012 sprach die oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "OÖGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber verpflichtet sei, für die im Prüfbericht vom 27.6.2011 angeführten Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 1.427,17 sowie Sonderbeiträge in Höhe von € 136,67 z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Beim Beschwerdeführer wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) gemäß § 41a ASVG und § 147 BAO durchgeführt. Laut Prüfbericht seien im Zeitraum von 08.03.2010 bis 18.12.2010 sechs slowakische Staatsangehörige im Rahmen eines der Pflichtversicherung nach dem ASVG und AlVG unterliegenden Dienstverhältnisses für den Beschwerdeführer tätig gewesen. Weiters seien für die seitens des Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die NÖGKK hatte mit Bescheid vom 14.1.2013, Zl. VA/RB-V-0168/2010-2012/110089, unter Heranziehung des Art 14 Abs 2 lit b i VO(EWG)1408/71 die Versicherungspflicht des in Niederösterreich wohnhaften XXXX , geb. XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX s.r.o. (nun Beschwerdeführerin; =BF) in der Zeit 1.5.2004 bis 28.2.2010 nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 lit a AlVG festgestellt. Die NÖ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer durchgeführten Sozialversicherungsprüfung gem. § 41a ASVG im Betrieb des XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) Melde und Beitragsdifferenzen festgestellt und im
Spruch: des Bescheides folgendes verfügt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die römisch 40 Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb des XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GPLA) betreffend den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 statt. 1. Im Betrieb des römisch 40 (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, AS... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge BGKK - belangte Behörde) fest, dass Herr XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) als Dienstgeber im Sinne des § 35 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung "Aufstellung der Entgelt- und Beitragsdifferenzen vom 06.12.2010" und in dem bezughabenden Prüfbericht für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 genannten Dienstn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.09.2014 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) über Antrag der XXXX GmbH & Co KG (BF) festgestellt, dass 1. die Einwendungen gegen den Rückstandsausweis vom 30.07.2014 ungerechtfertigt sind und 2. die BF verpflichtet sei, die auf dem Beitragskonto XXXX rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen für Februar 2014 und Mai 2014 samt Zinsen berechnet bis 29. 07. 2014 im Betrag von € 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheid vom 13.06.2012, XXXX, festgestellt, dass auf dem Beitragskonto der XXXX XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin) Nr. XXXX Sozialversicherungsbeiträge in der Gesamthöhe von € 384.788,65 (Beitragszeiträume 12/2010 bis 08/2011) inklusive Verzugszinsen aushaften. römisch eins.1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheid vom 13.06.2012, rö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 02.07.2012 die Pflichtversicherung des Herrn XXXX als Dienstnehmer der nunmehrigen Beschwerdeführerin (XXXX, kurz Bf) fest. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 02.07.2012 die Pflichtversicherung des Herrn römisch 40 als Dienstnehmer der nunmehrigen Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Fima XXXX (in der Folge GmbH) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2011 statt. In der Fima römisch 40 (in der Folge GmbH) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2011 statt. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 04.12.2013, GZ. 04-M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 30.05.2012, GZ: 046-XXXX/UK 65/12, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.09.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 81.709,29 sowie Verzugszinsen in der Höhe von € 23.500,93, sohin einen Gesamtbetrag von € 105.210,22 zu zahlen. Begründend wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Seitens eines Organs des Finanzamt XXXX fand in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters von XXXX [im Folgenden bezeichnet als ER] eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung) statt. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO seien hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses der Dienstnehmerin XXXX, Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden. 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 26.06.2012 bis 26.07.2012 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXX bei der XXXX, als steuerlicher Vertreter für die XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP"), eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass durch die Neugründung der XXXX keine neue betriebliche ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXXGebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 24.04.2012, Zl. VR/RS de, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die auf der Beitragsrechnung vom 31.08.2011 unter dem Begründungsymbol "070300" namentlich angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 9.821,47 sowie einen Beitragszuschlag in Höhe von € 4.354,20 zu entrichten. Festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (= VAEB), erließ am 7.1.2009 einen Bescheid, dass die XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin, 9.045,76 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und 1600,61 Euro an Verzugszinsen nachzuentrichten hätte. 1. Die belangte Behörde, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (= VAEB), erließ am 7.1.2009 einen Bescheid, dass die römisch 40 im ... mehr lesen...