Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) war im Zeitraum von 05.12.2011 bis 28.03.2013 selbstständig vertretende Geschäftsführerin der zur Firmenbuchnummer FN XXXX eingetragenen 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) war im Zeitraum von 05.12.2011 bis 28.03.2013 selbstständig vertretende Geschäftsführerin der zur Firmenbuchnummer FN römisch 40 eingetragenen XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2009 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX , (im Folgenden kurz: "BF"), die Auswirkungen der Beitragsprüfung bescheidmäßig festzustellen. Mit Schreiben der OÖGKK vom 15.6.2009 sei die BF nämlich vom Ergebnis der Sozialversicherungsprüfung verständigt worden und habe die steuerliche Vertretung auch die Beitragsabrechnung und den Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit Bescheid vom 26.09.2012, XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "Herr L."), geb. am XXXX , von 01.01.2004 bis laufend aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Montage- bzw. IBN Überwacher der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.08.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "SGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, Herrn XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund von Melde- und Beitragsdifferenzen gem. § 35 Abs. 1 ASVG Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 7.968,28 EUR sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in Höhe von 1.191,16 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.08.2014, Bezugszeichen: XXXX, machte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) darauf aufmerksam, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX, Sozialversicherungsbeiträge und Nebengebühren für den Zeitraum Dezember 2011 bis Februar 2014 in Höhe von gesamt EUR 260.656,61 offen und unberichtigt aushafte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin gem. § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 09.12.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 04.06.2012, GZ: 046-Mag.Kurz/UK 69/12, hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "GKK") gegenüber der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden bezeichnet als MJ) im Zeitraum vom 29.01.2010 bis zum 28.02.2010, XXXX (im Folgenden bezeichnet als LL) im Zeitraum vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2010 und XXXX (im Folgenden bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Die SGKK führte ab März 2013 eine Gemeinsame Prüfung der Lohnabhängigen Abgaben (GPLA) bei der beschwerdeführenden Partei durch. 1.1.1. Im Zuge dieser GPLA ergingen am 28.05.2013 eine Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO sowie am 30.05.2013 zwei Prüfberichte, einer über einen Nachverrechnungsbetrag von EUR 40.030,16 und Verzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.09.2015, Zl. 17-2012-BE-VER10-0001Z, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX (in der Folge kurz: GmbH) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge und Nebengebühren auf dem Beitragsk... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 16.06.2015, ZL. XXXX, wurde die Beschwerdeführerin gem. §35 ASVG als Dienstgeberin zur Zahlung von € 2.503,51 verpflichtet. Die im Rahmen einer bei der XXXX KG für den Prüfzeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 durchgeführte GPLA war Grundlage für diesen Bescheid. Mit Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.04.2013, Zl. 17-2012-BE-VER10-00044, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX , (in der Folge kurz: KG) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge und Nebengebühren auf dem Beitragsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.07.2015, Zl. 17-2014-BE-VER10-0003P, wurde ausgesprochen, dass XXXX XXXX (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX , (in der Folge kurz: GmbH) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge und Nebengebühren auf dem Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 25.07.2013 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 14.11.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeträge in der Höhe von € 609,98 sowie Verz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer durchgeführten Sozialversicherungsprüfung gem. § 41a ASVG im Betrieb des XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) Melde und Beitragsdifferenzen festgestellt und im
Spruch: des Bescheides folgendes verfügt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die römisch 40 Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 15.05.2013 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 2.045,59 sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 38,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 24.01.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 25.823, 56 Euro sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von 4.504,85 Euro sohin einen Gesamtbetrag von 30.328,41 Euro an die GKK ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 02.01.2014 wurde die bP als Dienstgeberin verpflichtet, die mit Beitragsabrechnung vom 13.05.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 2.411,74 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von € 871,54, sohin insgesamt € 3.283,28 zu entrichten sowie festgehalten, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Haftungsbrief vom 12.02.2015 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als MS bzw. bP [beschwerdeführende Partei]) als ehemaligen Geschäftsführer (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GF [handelsrechtlicher Geschäftsführer]) und damit Vertreter der Firma XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als B. GmbH) auf Grund ausstän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.09.2012, Zl. XXXX, machte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) in Anbetracht des zu erwartenden Ausfalls von zumindest 80 % der angemeldeten Beitragsforderungen im Konkurs der Firma XXXX, (in der Folge so oder kurz GmbH) darauf aufmerksam, dass er als Geschäftsführer der GmbH für die ordnungsge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.03.2013, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als Geschäftsführer der Firma XXXX, FN XXXX, (in der Folge kurz: GmbH) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.09.2014 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) über Antrag der XXXX GmbH & Co KG (BF) festgestellt, dass 1. die Einwendungen gegen den Rückstandsausweis vom 30.07.2014 ungerechtfertigt sind und 2. die BF verpflichtet sei, die auf dem Beitragskonto XXXX rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen für Februar 2014 und Mai 2014 samt Zinsen berechnet bis 29. 07. 2014 im Betrag von € 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Haftungsbrief vom 11.02.2015, hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als HG bzw. bP [beschwerdeführende Partei]) als ehemaligen Geschäftsführer und damit Vertreter der Fa XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGmbH) mitgeteilt, dass das Beitragskonto der XXXXGmbH, bestehend aus den Beiträgen März 2010 einen Rückst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Haftungsbrief vom 29.10.2014 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGKK) XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als ehemalige Geschäftsführerin und damit Vertreterin der XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGmbH) auf Grund ausständiger Beiträge für den Beitragszeitraum April 2003 bis Juni 2004 aufgefordert, Beweisanbote b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Haftungsbrief vom 29.10.2014 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGKK) XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als ehemaligen Geschäftsführer und damit Vertreter der Fa. XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGmbH) auf Grund ausständiger Beiträge für den Beitragszeitraum April 2003 bis Juni 2004 aufgefordert, Beweisanbote ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (AG) für die laut beiliegende EDV- Liste angeführten Zeiträume 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die römisch 40 (bP [beschwerdeführende Partei]) al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 06.09.2011 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr M.A.) und XXXX (in der Folge Herr I.F.) für den Beschäftigungszeitraum vom 12.10.2009 bis 04.02.2010 allgemeine Beiträge in Höhe von € 6.828,53, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK) hat mit Bescheid vom 12.03.2013, XXXX festgestellt, dass Herr XXXX (in Folge: BF) verpflichtet ist als Inhaber des XXXX als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG Beiträge und die Dienstgeberabgabe für die im
Spruch: genannten DienstnehmerInnen für das Kalenderjahr 2008 und für das Kalenderjahr 2009 sowie Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.02.2013, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass Frau XXXX (im Folgenden: BF) als Geschäftsführerin der Firma XXXX, (in der Folge kurz: GmbH) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge und Nebengebühren auf dem Beitragskont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheid vom 13.06.2012, XXXX, festgestellt, dass auf dem Beitragskonto der XXXX XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin) Nr. XXXX Sozialversicherungsbeiträge in der Gesamthöhe von € 384.788,65 (Beitragszeiträume 12/2010 bis 08/2011) inklusive Verzugszinsen aushaften. römisch eins.1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheid vom 13.06.2012, rö... mehr lesen...