Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt Amstetten/Melk/Scheibbs führte eine GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) gemäß § 86 EStG und § 41a ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 bei der XXXX (in Folge: BF) unter Einbindung ihrer steuerlichen Vertretung, der GRUBER Steuerberatung GmbH, durch. 2. Mit Schreiben vom 15.10.2015 nahm die BF durch ihre steuerliche Vertretung zur aufgeworfenen Problematik betreffend Qualifizierung des mit X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wurde Frau XXXX ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die Herrn XXXX nicht vor Arbeitsantritt getätigt worden seien. Die Betretung durch die Finanzpolizei sei am 16.04.2016 erfolgt. 2. Dagegen hat Frau XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass keine Meldepflicht verletzt worden sei, weil die Genannten nicht in der Autowerkstatt gearbeitet hätten, sondern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichischen Gesundheitskasse) vom 11.07.2019, Zeichen VA-VR XXXX , wurde unter Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr M. (im Folgenden: der Beschwerdeführer) aufgrund seiner geringfügigen Beschäftigung bei den Dienstgebern SDM, S.S. und L.R. in der Zeit vom 02.03.2017 bis 10.07.2017 und in der Zeit vom 03.11.2017 bis 31.12.2017 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensions)versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.5.2016 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1800,- vorgeschrieben, weil er die Anmeldung für Frau Adina-Mihaela XXXX und Frau Magdalena XXXX nicht vor Arbeitsantritt erstattet habe, sie sollen als Dienstnehmerinnen zumindest am 18.4.2015 in seinem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Dies sei bei der Betretung am 18.4.2015 durch die Finanzpolizei in XXXX , XXXX , so festgestellt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.12.2019 sprach die belangte Behörde (im Folgenden ÖGK) mit näherer
Begründung: aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH im Zeitraum von 14.04.2013 bis 09.09.2015 nicht der Voll-(Pensions-, Kranken-, Unfall-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG (Arbeitslosenvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.12.2019 sprach die belangte Behörde (im Folgenden ÖGK) mit näherer
Begründung: aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH im Zeitraum von 14.04.2013 bis 09.09.2015 nicht der Voll-(Pensions-, Kranken-, Unfall-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG (Arbeitslosenvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) (in Folge: ÖGK-W oder belangte Behörde) vom 23.12.2019 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für die Dienstnehmerin XXXX , VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstatte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge: WGKK) vom 23.09.2019 stellte die WGKK fest, dass Frau XXXX (In der Folge: DN) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Beschwerdeführerin in der Zeit vom 27.02.2018 bis 31.07.2018 der Teil(Unfall-) versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 ASVG und § 7 Z 3 lit. a ASVG unterliege. 2. Dagegen richtete sich ein Schreiben von Herrn XXXX v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX , verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz ihres rechtsfreundlichen Vertreters vom 30.11.2018, nach Angaben der belangten Behörde eingelangt am 5.12.2018, stellte die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") den Antrag, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden kurz: "SVA") möge feststellen, dass für den Zeitraum von 1.5.2007 bis 28.2.2014 für die BF keine Pflichtversicherung bestanden hat, sowie die von der BF für den g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") vom 2.3.2016, GZ: XXXX , erging folgender
Spruch: "Die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid angeführten Personen unterlagen zu den ebendort angegebenen Beschäftigungszeiten auf Grund der für [Anm.: den Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF"; Adresse], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(voll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.04.2013, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: CW), XXXX (im Folgenden: DW) und XXXX (im Folgenden: WW) in den genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX, Inhaber XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 471a ff ASVG in der damals geltenden Fassung und § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte für den Zeitraum Jänner 2005 bis Dezember 2010 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch. 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 11.05.2012 verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, den Betrag von EUR 160.589,42 zu bezahlen. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde zusammengefasst mit den Ergebnissen der durchgeführten GPLA-Prüfung. Zum einen sei festgestellt worden, dass X... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang : 1. Verfahrensgegenständliches Versicherungspflichtverfahren 1.1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz BF), eines Direktmarketingunternehmens, wurde hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2006 bis 31.12.2008 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt. 1.2. Mit (den gegenständlich in Beschwerde gezogenen) Bescheide, beide vom 20.12.2010, GZ XXXX und XXXX, stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse (i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang : 1. Verfahrensgegenständliches Versicherungspflichtverfahren 1.1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz BF), eines Direktmarketingunternehmens, wurde hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2006 bis 31.12.2008 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt. 1.2. Mit (den gegenständlich in Beschwerde gezogenen) Bescheide, beide vom 20.12.2010, GZ XXXX und XXXX, stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.2.2013 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass A. P. und J. W. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit in der Zeit jeweils vom 1.1.2007 bis 31.12.2009 der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.11.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass von den nunmehrigen Beschwerdeführern (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,00 zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 35 Abs 1, 111 Abs 1, 111a sowie 113 ASV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 03.07.2018 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 20.05.2018 in XXXX , durchgeführten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 29.3.2017 stellte die belangte Behörde fest, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) seit 6.3.2014 der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliegt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass d... mehr lesen...