Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.01.2020, GZ: XXXX , schrieb die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: die belangte Behörde bzw. ÖGK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.400,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener A. U. bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Betretener A. M. bezeichnet) vor Arbeitsant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...