Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
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