Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: 1.1. Zu A) Einstellung wegen Zurückziehung der Beschwerde: Die BF hat ihre Beschwerde am 26.09.2024 im Wege ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eindeutig zurückgezog... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der XXXX GmbH (im Folgenden als „Erstbeschwerdeführerin“ bezeichnet) eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Prüfzeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2010 durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Erstbeschwerdeführerin am 04.10.2012 zur Kenntnis gebracht. Die Erstbeschwerdeführerin beantragte die Erlassung eines Bescheides. 1. Die belangte Behörde führt... mehr lesen...