Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 05.06.2023, GZ: XXXX , der XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 26.03.2023 erfolgten Kontrolle durch Prüforgane der Finanzpolizei Tea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 21.03.2023, AZ: XXXX , stellte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Vorarlberg (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet), fest, dass Dr. XXXX , im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet, hinsichtlich der für den Rechtsanwalt Dr. XXXX ausgeübten Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter seit 01.06.2022 bis laufend nicht als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Kranken-,... mehr lesen...