Begründung: Am 4. 10. 2007 kam der bei der Erstbeklagten als Berufskraftfahrer beschäftigt gewesene J***** F***** bei einem Arbeitsunfall ums Leben. Die Erstklägerin war dessen Ehefrau, der Zweit- und die Drittklägerin sind seine Kinder. Die Erstbeklagte, ein Bergbauunternehmen, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, betrieb im Oktober 2007 in W***** einen Steinbruch zur Schottergewinnung. Zur Verhinderung einer übermäßigen Staubbelastung einer benachbarte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19. 8. 2004 bis 19. 8. 2005 Arbeitnehmerin einer GmbH. Am 9. 5. 2005 war sie gemeinsam mit einem Arbeitskollegen damit beschäftigt, von einem LKW Rollrasen zu entladen. Halterin dieses bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW war die Arbeitgeberin. Der Laderaum des LKW verfügte auf der linken (Entlade-)Seite über eine obere Ladeklappe, die mit einem Radlader nach außen geschwenkt und anschließend nach oben angehoben wurde. Der Arbeitsk... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3EKHG §9 AEKHG §9 B
Rechtssatz: Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden des Geschädigten nach § 7 EKHG in Verbindung mit § 1304 ABGB angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3
Rechtssatz: Auf ein nicht als Kfz-haftpflichtversichertes Schidoo, das beim Unfall bestimmungsgemäß auf einer Schipiste benutzt wurde, ist die Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG auch dann nicht anzuwenden, wenn es fallweise auch auf einer von Fußgängern benutzten Hotelzufahrt eingesetzt wurde, da auf die Verwendung des Fahrzeuges im Unfallzeitpunkt und unmittelbar davor abzustellen ist. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3
Rechtssatz: § 333 Abs 3 ASVG ist dahin erweiternd auszulegen, dass von dieser Bestimmung auch die dem Dienstgeber gleichgestellten Personen erfasst werden. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3KHVG §2
Rechtssatz: Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des § 2 Abs 1 KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des § 333 Abs 3 ASVG dar. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014KHVG §2 Abs1ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ASVG §333 Abs1ASVG §333 Abs3KHVG §2 Abs1
Rechtssatz: Die beim Auftragsvertrag gemäß § 1014 ABGB von Lehre und Rechtsprechung angenommene verschuldensunabhängige Risikohaftung des Auftraggebers für typische Gefahren des aufgetragenen Geschäfts, die nach herrschender Ansicht auch auf den unselbständigen Arbeitsvertrag anzuwenden ist, umfasst auch die Risikohaftung für Personenschäden. Die Einschränkung der Haftung des Dienstgebers... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 48. ASVGNov §333 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick auf diese haftpflichtversicherungsrechtliche Komponente der Neuregelung und der Absicht des Gesetzgebers, durch diese Regelung den bisherigen Haftungsausschluss der kraftfahrzeughaftpflichtversicherten Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen gemäß § 175 ASVG, insbesondere Verkehrsunfällen, die ein Arbeitnehmer in einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Fahrzeug des Arbeitgebers erleidet, z... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern schließt die Anwendung des Haftungsprivilegs nur für einen gewissen haftpflichtversicherungsrechtlich orientierten Bereich aus (ZVR 1995/122). Entscheidungstexte 2 Ob 222/97d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 222/97d Veröff: SZ 70/140 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3ASVG §333 Abs4
Rechtssatz: Die Neuregelung des § 333 Abs 3 ASVG greift auch bei Unfällen, die durch den Aufseher im Betrieb verursacht worden sind. Entscheidungstexte 8 ObA 287/94 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObA 287/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085137 ... mehr lesen...