Norm: ABGB §1295 IId3 ASVG §333 Abs3DienstarbunfG allg ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989
Rechtssatz:
Von einer Teilnahme am öffentlichen Verkehr kann nur gesprochen werden, wenn sich der Unfall außerhalb des Betriebes ereignet.
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Norm: ABGB §1325 E1 ASVG §175 Abs1 ASVG §333 Abs1 ASVG §333 Abs3 ABGB § 1325 heute ABGB § 1325 gültig ab 01.01.1812 ASVG § 175 heute ASVG § 175 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Kraftfahrer und war beim Beklagten, einem Autounternehmer, bedienstet. Am 29. April 1956, ungefähr um 6.15 Uhr früh, befand sich der Kläger in der Garage des Beklagten, in der dessen Omnibus eingestellt war. Der Beklagte, der keinen Führerschein besaß, wollte den Wagen aus der Garage im Rückwärtsgang herausfahren. Er setzte den Wagen in Bewegung, doch fuhr dieser, da der erste Gang eingeschaltet war, nach vorne. Vor dem Autobus befand sich der Kläger, der über Weisun... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989
Rechtssatz:
Diese Vorschrift greift bei Ausübung des Dienstes in einem vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeug nicht ein.
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Der Kläger begehrt, den Erst- und den Zweitbeklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 41.347 S 78 g zu verurteilen, und führt hiezu aus: Er sei seit April 1957 beim Zweitbeklagten als Hilfsarbeiter tätig gewesen. Am 7. Juni 1957 sei er mit den beiden Beklagten und Franz L. zu einer Arbeitsstelle in der F.-Gasse in P. gefahren. Während er und Franz L. auf der Ladefläche des Lastkraftwagens verblieben seien, seien die beiden Beklagten ausgestiegen. Während der Abladearbeiten sei... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG §333 Abs4 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/19... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG §333 Abs4 Z1DienstarbunfG §1 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Der bei der erstbeklagten Partei als Straßenkehrer bedienstet gewesene Karl W., der Gatte der Klägerin, war am 7. Mai 1949 während der Ausübung seines Berufes von einem vom Zweitbeklagten gelenkten und im Eigentum der Erstbeklagten stehenden Lastkraftwagen (Koloniawagen) niedergestoßen und tödlich verletzt worden. Der Zweitbeklagte war wegen dieses Unfalles mit Urteile vom 30. März 1950 des Vergehens nach § 335 StG. rechtskräftig schuldig erkannt worden. Die Klägerin begehrte die s... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3DienstarbunfG §1 Abs1 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989
Rechtssatz:
Eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr liegt nicht vor, wenn der verunglückte Dienstnehmer mit einem nicht der Allgemeinheit zugänglichen Fahrz... mehr lesen...
Der Kläger verunglückte am 11. April 1947 beim Zusammenprall eines reversierenden Lastkraftwagens mit einer Straßenbahn; er war damals bei der zweitbeklagten Partei als Arbeiter bedienstet und befand sich bei der Fahrt des Kraftwagens, während der er sich auf dem Plateau des Wagens aufhielt, im Dienst. Die zweitbeklagte Partei war zur Zeit des Unfalles Halterin des Kraftwagens, der ihr samt dem Lenker, dem Erstbeklagten, von seinem Eigentümer zur Verfügung gestellt worden war. Der ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG §333 Abs4 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/19... mehr lesen...
Der Kläger verlangt vom Beklagten den Ersatz des Schadens, der ihm aus der Verletzung entstanden ist, die er am 1. März 1945 als Insasse des dem Alfons W. gehörigen Personenkraftwagens durch Zusammenstoß mit dem vom Beklagten gelenkten Werksautobus der A-Werke erlitten hat. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil den Klagsanspruch als dem Gründe: nach zu Recht bestehend erkannt. Das Berufungsgericht hat dagegen in Abänderung des Ersturteiles erkannt, daß der Klagsanspruch dem Grün... mehr lesen...