Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung von 2Ob203/02w).Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach Paragraph 1014, ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des Paragraph 333, Absatz 3, ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach Paragraph 1014, ABGB (Ablehnung von 2Ob203/02w).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117387Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008