RS OGH 2006/3/16 8ObA117/02t, 9ObA36/03i, 8ObA98/05b, 2Ob109/04z

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Rechtssatz

Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung von 2Ob203/02w).Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach Paragraph 1014, ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des Paragraph 333, Absatz 3, ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach Paragraph 1014, ABGB (Ablehnung von 2Ob203/02w).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117387

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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