Norm: ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Ein Geschäftsleiter einer Bank kann auch auf gleichwertige Tätigkeiten außerhalb des Bankenbereiches verwiesen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 21/98f Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 21/98f 10 ObS 3/02t Entscheidungstext OGH 28.05.2002 10 ObS 3/02t Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Ein in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation tätiger Versicherter (hier: Kraftfahrzeug-Kundendienstberater) kann nicht auf einen ausschließlich kaufmännischen Beruf (hier: Fakturist) verwiesen werden. Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 360/97g Entscheidungstext OGH... mehr lesen...