Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 4. 1948 geborene Kläger hat eine Spenglerlehre abgebrochen. Mit saisonbedingten Unterbrechungen arbeitete er von 1. 4. 1986 bis 22. 10. 1995 als Eisenbieger bei der Firma B***** GmbH. Vom 16. 2. 1998 bis 31. 5. 1999 war er bei der Firma B***** Haustechnik beschäftigt und vom 3. 7. 2000 bis 28. 2. 2001 als Kunden- und Personalberater bei der Firma T*****. Der Kläger ist noch in der Lage, leicht und halbzeitig bis zu einer Dauer von ununterbrochen 30 Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 11. 1947 geborene Klägerin hat ursprünglich einen kaufmännischen Beruf erlernt und diesen in verschiedenen Betrieben mit verschiedenen Aufgabengebieten bis Mitte 1972 ausgeübt. Nach einigen Jahren ohne Berufstätigkeit war die Klägerin von 1983 bis 1991 wieder im Verkauf tätig, dies allerdings nur in den Monaten November und Dezember. Von 1992 bis 1999 arbeitete die Klägerin als Stützkraft in einer Sonderschule. Zum Stichtag 1. 8. 1999 weist die Klägeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde (hier: u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Klägerin als zahnärztliche Assistentin die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates ist ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Die Berufsunfähigkeit im Sinne des § 273 ASVG muss nicht gleichzeitig auch die Dienstunfähigkeit im Sinne des § 27 Z 2 AngG bedeuten, weil es für die Dienstunfähigkeit auf den konkreten Arbeitsplatz und nicht die allgemeinen Anforderungen am Arbeitsmarkt für diese Berufstätigkeit ankommt. Abweichungen stellen aber Sonderfälle dar, die sich etwa aus spezifischen Vereinbarungen oder besonderen Umstän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Frage, ob weiteren Feststellungen zu treffen gewesen wären, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (vgl MGA ZPO15 § 503 E 144 mwN etwa MietSlg 51.735). Alleine der Umstand, dass das Berufungsgericht den Kläger zur Berufungsverhandlung geladen hat ohne ihn ergänzend zu befrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13. 2. 1950 geborene Klägerin hat nach Absolvierung der Pflichtschule von 1964 bis 1967 eine kaufmännische Lehre absolviert und die Lehrabschlussprüfung abgelegt. Von 1967 bis 1969 sowie im Jahre 1971 war sie kaufmännische Angestellte berufstätig. Von 1971 bis 1982 arbeitete sie als Näherin. Zuletzt war sie von 1982 bis 2000 wiederum als kaufmännische Angestellte, und zwar als Lebensmittelverkäuferin in einem Lagerhaus tätig. Kaufmännische Angestellte ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass die Klägerin die Voraussetzungen für die Erlassung der Invaliditätspension nach der für sie in Betracht kommenden Bestimmung des § 255 Abs 3 ASVG nicht erfüllt, weil sie - nach den Ausführungen des Berufungsgerichtes ausgehend vom festgestellten Leistungskalkül - auf die Tätigkeit einer Verpackungsarbeiterin für leichte Werkstücke oder einer Adjustiererin verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache (§ 503 Z 4 ZPO) liegt nicht vor. Als Feststellungsmangel rügt der Kläger, es hätte festgestellt werden müssen, dass er an einer chronischen Hepatitis-C-Erkrankung leide, die Interferon-Behandlung nur eine kurzfristige Verbesserung erzielt habe und er auch weiterhin überaus müde sei. Es sei nicht richtig, dass die vom Erstgericht b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Verweisungsfeld für Versicherte, die nicht in einem Angestelltenberuf oder überwiegend in einem erlernten (angelernten) Beruf tätig waren, ist grundsätzlich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ident (RIS-Justiz RS0084605/T8) Die Möglichkeit, einen konkreten Arbeitsplatz in einem Verweisungsberuf zu erlangen, gehört nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der geminderten Arbeitsfähigkeit (RIS-Justiz RS0084934). Dass älter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor: Abgesehen davon, dass die Lösung der Frage, ob außer dem bereits vorliegenden ein weiteres Sachverständigengutachten zu demselben Beweisthema einzuholen gewesen wäre, zur Frage der Beweiswürdigung gehört und dahe... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27. 10. 2000 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers vom 29. 5. 2000 auf Gewährung einer Invaliditätspension ab. Mit seiner Protokollarklage begehrt der Kläger die Zuerkennung einer Invaliditätspension in der gesetzlichen Höhe ab dem Stichtag. Er sei gelernter Kaufmann und habe diese Tätigkeit zwei Jahre hindurch ausgeübt. In den letzten 15 Jahren sei er als angelernter Maschinist bei Baufirmen tätig gewesen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Es wird in der Revision zu Recht nicht bezweifelt, dass das Vorliegen der Invalidität des am 2. 1. 1954 geborenen Klägers, der in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag 1. 6. 2000 ausschließlich als Maschinenarbeiter mit dem Schärfen von Messern beschäftigt war, nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist. In diesem Fall ist das Verweisungsfeld mit dem gesamten Arbeitsmarkt identisch (SSV-NF 1/4; 2/109; 6/56; 10 ObS 34... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 2. 11. 1999 wurde der Antrag des Klägers vom 6. 8. 1999 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension abgelehnt. Aufgrund der dagegen erhobenen Klage verpflichtete das Erstgericht die beklagte Partei, dem Kläger die Invaliditätspension für den Zeitraum 1. 9. 1999 bis 31. 8. 2001 in der gesetzlichen Höhe zu gewähren und sprach aus, dass die Pension erst nach Aufgabe der Tätigkeit, aufgrund welcher der Kläger als invalid gelte, an... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. 3. 1947 geborene Klägerin war Vorstandssekretärin und verdiente 16-mal jährlich monatlich mehr als 60.000 S brutto. Sie erlitt am 31. 7. 1997 einen Schlaganfall. Auf Grund ihres vom Erstgericht im Einzelnen festgestellten medizinischen Zustandsbilds ist die Klägerin nur noch in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten in der normalen Arbeitszeit mit den üblichen Pausen zu leisten. Die Fingerfertigkeit der rechten Hand ist nicht beeinträchtigt. Die linke Ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13. 9. 1956 geborene Klägerin hat im August 1972 mit einer Lehrausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen, diese jedoch im Jahre 1973 abgebrochen. Von 2. bis 4. 8. 1977 war sie als Hausbesorgerin tätig. Seither geht sie keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nach. Sie betreut und pflegt ihre am 24. 6. 1974 geborene schwerst behinderte Tochter, die an einer spastischen Tetraplegie leidet und rund um die Uhr vollständiger Pflege und Betreuung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, weil es sich um eine Sozialrechtsache nach § 46 Abs 3 Z 3 ASGG handelt, jedoch nicht berechtigt. Die Revision ist auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG zulässig, weil es sich um eine Sozialrechtsache nach Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer 3, ASGG handelt, jedoch nicht berechtigt. Die im angefo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 6. 1946 geborene Kläger hat eine Betriebselektrikerlehre abgeschlossen. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 6. 1999) war der Kläger überwiegend als Elektromonteur beschäftigt. Bei Elektromonteuren handelt es sich um Absolventen der dreieinhalbjährigen Lehrausbildung zum Elektroinstallateur oder zu verwandten Lehrberufen (Betriebselektriker, Elektroinstallateur, Starkstrommonteur, Elektromechaniker, Elektromaschinenbauer). Die Tätigkeit von E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30. 5 1945 geborene Klägerin hat 1959 in Österreich eine Friseurlehre begonnen, diese jedoch 1962 ohne Abschluss wegen einer Schwangerschaft abgebrochen. 1965 ist die Klägerin nach Deutschland übersiedelt, wo sie ab 1972 als kaufmännische Angestellte und zuletzt von 1977 bis 1989 in der Bauabteilung der Stadtwerke Mannheim tätig war. Von April 1990 bis Dezember 1992 bezog die Klägerin von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Erwerbsunfähigk... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 3. 1947 geborene Kläger hat den Beruf eines KFZ-Mechanikers erlernt. Nachdem er zunächst in seinem erlernten Beruf und als Kraftfahrer gearbeitet hatte, war er ab 1973 zunächst als Arbeiter und ab 1975 als Betonmischmeister (im Angestelltenverhältnis) beschäftigt. Seit 1997 ist der Kläger arbeitslos. Mit Bescheid vom 29. 11. 1999 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers vom 10. 6. 1999 auf Gewährung einer Berufsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den unter diesen Revisionsgrund fallenden Rechtsmittelausführungen sei daher nur entgegengehalten, dass das Berufungsgericht in Behandlung einer Beweis- und Tatsachenrüge dann, wenn es aufgrund der Aktenlage Bedenken gegen die Richtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass der Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung der Berufsunfähigkeitspension nach § 273 Abs 1 ASVG nicht erfüllt, ist zutreffend. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Berufstätige, die ihren Beruf längere Zeit nicht ausgeübt haben, später nur mehr in geringer eingestuften Berufstätigkeiten eingesetzt werden, also glei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur kurz zu erwidern: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. Juli 1959 geborene Klägerin war als Sonderkindergärtnerin berufstätig. Sonderkindergärtner werden im Rahmen der familienergänzenden oder familienersetzenden außerschulischen Erziehungs- und Betreuungsarbeit mit Säuglingen sowie körper- und/oder geistig behinderten Kindern im Alter bis zu sechs Jahren tätig. Dabei werden den Kindern des Vorschulalters Lern- und Bildungsinhalte auf spielerische Weise nähergebracht. In Form von Kleingruppen, die ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vom Berufungsgericht verneinte angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, wie die Unterlassung einer Parteienvernehmung oder das Unterlassen der Einholung von Sachverständigengutachten können mit Erfolg nicht mehr in der Revision geltend gemacht werden (SSV-NF 5/116, 7/12, 13/36) und begründen keinen Verfahrensmangel der zweiten Instanz. Ob ein Sachverständigengutachten eines Facharztes für Neurologie und Psych... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens und der Parteienvernehmung des Klägers war bereits Gegenstand der Mängelrüge der Berufung. Das Berufungsgericht hat sich mit diesen Ausführungen auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gelangt, dass ein Verfahrensmangel nicht vorliege. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates, dass auch in Sozialrechtssachen Mängel des Ver... mehr lesen...