Norm: ASVG §255 Abs1ASVG §273 Abs1BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §2GSVG §153
Rechtssatz: Der Begriff der Berufsunfähigkeit im Sozialversicherungsrecht ist - trotz weitgehend gleicher Wortwahl in den entsprechenden Bestimmungen - anders definiert als in § 2 der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch vom Invaliditätsbegriff in der Unfallversicherung unterscheidet sich der Begriff der Berufsunfähigkeit in de... mehr lesen...