Norm: ASVG §255 Abs2ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an. Entscheidungstexte 10 ObS 408/98t Entscheidungstext OGH 12.01.1999 10 ObS 408/98t 10 ObS 1/19y Entsch... mehr lesen...