Entscheidungen zu § 180 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

18 Dokumente

Entscheidungen 1-18 von 18

TE OGH 2005/2/18 10ObS186/04g

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Entscheidung | OGH | 18.02.2005

TE OGH 2003/12/16 10ObS131/02s

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Entscheidung | OGH | 16.12.2003

TE OGH 2001/10/30 10ObS310/01p

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Entscheidung | OGH | 30.10.2001

TE OGH 2001/10/30 10ObS314/01a

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Entscheidung | OGH | 30.10.2001

TE OGH 1998/4/28 10ObS420/97f

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Entscheidung | OGH | 28.04.1998

TE OGH 1998/4/28 10ObS82/98a

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Entscheidung | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f, 10ObS60/16w

Norm: ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der Berufsausbildung setzt voraus, dass eine Ausbildung im Hinblick auf den zukünftigen Beruf vorgenommen wird. Wesentlich für den Begriff der Berufsausbildung ist, welches Berufsziel der Versicherte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls angestrebt hat. Entscheidungstexte 10 ObS 420/97f Entscheidungstext OGH 28.04.1998 10 ObS 420/97f Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS82/98a, 10ObS357/02a, 10ObS186/04g, 10ObS60/16w

Norm: ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Bestehen Kollektivverträge und können diese angewendet werden, so wird bei einem Lehrling die ihm gebührende Leistung zunächst nach seinem Lehrlingsentgelt berechnet. Nach dem voraussichtlichen Ende der Lehrzeit ist für die Bemessungsgrundlage jener Verdienst maßgebend, der nach Beendigung der Berufsausbildung im ersten Jahr der Berufstätigkeit im Lehrberuf kollektivvertraglich vorgesehen ist, nicht aber jener V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f

Norm: ASVG §180 Abs1ASVG §180 Abs2
Rechtssatz: § 180 ASVG ist unanwendbar, wenn der Konzipient die Rechtsanwaltsprüfung erst nach dem dreißigsten Lebensjahr abgelegt und sein Verdienst vor Vollendung des dreißigsten Lebensjahres nicht mit seinem Lebensalter zusammenhängt, weil Rechtsanwaltsanwärter üblicherweise nicht nach ihrem Alter, sondern nach Leistung und Ausmaß ihrer Vertretungsbefugnis entlohnt werden. Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS82/98a

Norm: ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Eine Anpassung der Bemessungsgrundlage an die sich jährlich erhöhende Lehrlingsentschädigung sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 10 ObS 82/98a Entscheidungstext OGH 28.04.1998 10 ObS 82/98a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110075 Dokumentn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS82/98a, 10ObS186/04g, 10ObS60/16w

Norm: ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Nach der in § 180 Abs 1 ASVG gewählten Textierung "Beitragsgrundlage, die von Personen gleicher Ausbildung in der Regel erreicht wird", handelt es sich um eine Beitragsgrundlage, die von Ausnahmen abgesehen von allen Versicherten gleicher Ausbildung erreicht wird. Das kann bei der durch den Kollektivvertrag festgesetzten Beitragsgrundlage angenommen werden. Erst wenn die Anwendung eines Kollektivvertrages nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f

Norm: ASVG §180 Abs1ASVG §180 Abs2
Rechtssatz: § 180 Abs 1 ASVG stellt darauf ab, dass ab dem Zeitpunkt, in dem die begonnene Berufsausbildung abgeschlossen gewesen wäre, der Arbeitsverdienst bis zur Erreichung des dreißigsten Lebensjahres erhöht wird, nicht aber darüber hinaus. Der Versicherte kann in diesem Fall unter Umständen die Bestimmung des § 180 Abs 2 ASVG für sich in Anspruch nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f, 10ObS82/98a, 10ObS60/16w

Norm: ASVG §180 Abs1ASVG §180 Abs2
Rechtssatz: § 180 Abs 2 ASVG betrifft grundsätzlich andere, dass heißt von § 180 Abs 1 ASVG nicht erfasste Versicherte - ausgenommen Schüler und Studenten -, die vor der Vollendung ihres dreißigsten Lebensjahrs verunfallt sind. Daraus darf allerdings nicht geschlossen werden, dass sich die Regelungen der Abs 1 und 2 gegenseitig ausschließen; sie ergänzen sich vielmehr dann, wenn der Verletzte sich im Zeitpunk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f

Norm: ASVG §180 Abs1ASVG §180 Abs2
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt beider Absätze des § 180 ASVG und aus der entsprechenden Anwendung des Abs 1 in Fällen des Abs 2 ergibt sich, daß im § 180 Abs 2 ASVG in Ansehung der Beitragsgrundlage nur auf das Lebensalter abgestellt wird und eine Anpassung des Arbeitsverdienstes aus anderen Gründen nicht vorgesehen ist. Es dürfen nur solche Lohnsteigerungen berücksichtigt werden, die vom Lebensalter des Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS82/98a

Norm: ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Sieht ein Kollektivvertrag nach Erreichen des Lehrabschlusses mehrere Lohngruppen vor, zu deren Einstufung einige besondere Qualifikationen erforderlich sind, dann kann als Bemessungsgrundlage nur jene kollekivvertragliche Einstufung herangezogen werden, die keine besondere Anforderungen an die persönlichen Fähigkeiten stellt, weil nur für diese Bemessungsgrundlage gewährleistet ist, daß sie für alle Personen gl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f

Norm: ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) ist als Ausbildungszeit anzusehen und kann somit als Berufsausbildung im Sinne des § 180 Abs 1 ASVG qualifiziert werden. Die Berufsausbildung eines Rechtsanwaltsanwärters ist frühestens mit der Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung abgeschlossen. Entscheidungstexte 10 ObS 420/97f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

TE OGH 1992/9/15 10ObS28/92

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig (§ 48 ASGG). Die Revisionswerberin verkennt, daß bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen der Unfallversicherung nach dem ASVG der Bemessungszeitraum immer ein volles Jahr ist (zB Tomandl, Grundriß des österreichischen Sozialrechts4 Rz 150; ders, SV-System 5. ErgLfg 324; SSV-NF 2/134). Dieser Grundsatz ergibt sich insbesonde... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1992

RS OGH 1992/9/15 10ObS28/92, 10ObS82/98a, 10ObS314/01a, 10ObS310/01p, 10ObS131/02s, 10ObS186/04g

Norm: ASVG §179ASVG §180 Abs1
Rechtssatz: Für die Geldleistungen der Unfallversicherung nach dem ASVG ist der Bemessungszeitraum immer ein volles Jahr. Es ist die Absicht des Gesetzgebers, bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage nicht punktuell auf die Einkommensverhältnisse im Unfallszeitpunkt abzustellen, sondern immer einen Bemessungszeitraum eines vollen Jahres vor dem Eintritt des Versicherungsfalles zugrundezulegen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1992

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