RS OGH 1998/4/28 10ObS420/97f, 10ObS60/16w

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Norm

ASVG §180 Abs1

Rechtssatz

Der Begriff der Berufsausbildung setzt voraus, dass eine Ausbildung im Hinblick auf den zukünftigen Beruf vorgenommen wird. Wesentlich für den Begriff der Berufsausbildung ist, welches Berufsziel der Versicherte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls angestrebt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109878

Im RIS seit

28.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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