Norm: ASVG §131b
Rechtssatz: 1.) Es ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich, wenn der durch die Satzung (der Tiroler Gebietskrankenkasse) bestimmte Kostenzuschuss nur zu einem teilweisen Ersatz der dem Kläger für eine 24-Stunden-Blutdruckmessung beträchtlich entstandenen Behandlungskosten führt. 2.) Besteht in dem mit dem Krankenversicherungsträger abgeschlossenen Gesamtvertrag kein mit einer 24-Stunden-Blutdruckmessung unmittelbar vergleichb... mehr lesen...
Norm: ASVG §131bSatzung der stmk Gebietskrankenkasse §37Satzung der stmk Gebietskrankenkasse Anh6
Rechtssatz: Ein Arzt, der die Ausbildung in Akupunktur nicht nur im Rahmen seines Medizinstudiums an einer Hochschule in China mit ausgezeichnetem Erfolg abschlossen hat, sondern auch in Österreich mehrere Jahre an einer Universität als Lehrbeauftragter für Sportakupunktur tätig war, ist als ein für die Akupunkturbehandlung "entsprechend ausgebilde... mehr lesen...
Norm: ASVG §131bSatzung der stmk Gebietskrankenkasse §37Satzung der stmk Gebietskrankenkasse Anh6
Rechtssatz: Ein Kostenzuschuss für Akupunkturbehandlungen ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil Kriterien, die nicht vom Obersten Sanitätsrat (OSR) festgelegt wurden, nicht erfüllt werden. Insbesondere ist die Aufnahme in die Liste der Akupunkturärzte nicht notwendige Voraussetzung für die Kostenerstattung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §131bASVG §151 Abs4
Rechtssatz: Bei der medizinischen Hauskrankenpflege steht die Sachleistungsgewährung im Vordergrund. Wenn der Krankenversicherungsträger diese Sachleistung tatsächlich nicht erbringen kann, besteht für den Versicherten die Möglichkeit, sich diese Leistungen auch privat auf seine eigenen Kosten zu besorgen und dafür vom Krankenversicherungsträger Ersatz zu verlangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §131aASVG §131b
Rechtssatz: § 131b (idF Art II Z 15 der 50.ASVG-Nov) ASVG trifft Vorsorge für die Fälle, in denen für den Bereich einer Berufsgruppe (zum Beispiel Psychotherapeuten, klinische Psychologen) noch keine Verträge bestehen und auch keine derartigen Verträge zustande kommen. Die Neuregelung eröffnet der Satzung die Möglichkeit, Kostenzuschüsse für den Versicherten unter Bedachtnahme auf dessen wirtschaftliches Bedürfnis bez... mehr lesen...
Norm: ASVG §131aASVG §131bKrankenO der Wr Gebietskrankenkasse AbschnVI Z39KrankenO der Wr Gebietskrankenkasse AbschnVI Z40Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §25 Abs2
Rechtssatz: Nach Abschnitt VI Z 39 der Krankenordnung der Wiener Gebietskrankenkasse (§ 456 Abs 1 ASVG), die für alle Versicherten, welche Leistungen von ihr in Anspruch nehmen, verbindlich ist (Z 1 Abs 4), hat ein Versicherter, der nicht Vertragsärzte oder eigene Einrichtungen ode... mehr lesen...