Norm: KartG 2005 §12 KartG 2005 § 12 heute KartG 2005 § 12 gültig ab 10.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2021 KartG 2005 § 12 gültig von 01.01.2006 bis 09.09.2021
Rechtssatz: Bei der Prüfung eines Zusammenschl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin Bundesinnung Bau ist ein Fachverband gemäß § 3 Abs 1 Z 4 Wirtschaftkammergesetz und als solcher eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Antragsgegnerin Bundesinnung Bau ist ein Fachverband gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4, Wirtschaftkammergesetz und als solcher eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die planenden Baumeister - Mitglieder der Antragsgegnerin - betreiben ein Gewerbe gemäß § 94 Z 5 Gewerbeordnung 1994. Die Mitglieder der K... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte, über die Antragsgnerin ein Bußgeld zu verhängen, da diese den Inhalt mündlich abgeschlosener oder schlüssig eingegangener Verträge zwischen ihr und den in Österreich ansässigen B*****-Händlern nicht erschöpfend beschrieben habe. Sie begehrt ferner die Feststellung, 1. dass (bzw. ob und in wie weit) das B*****-Vertriebssystem dem Kartellgesetz unterliegt und gegen Artikel 85 EGV verstößt; 2. in eventu, dass der aufgezeigte Sachverhalt eine... mehr lesen...
Norm: KartG §11KartG §12
Rechtssatz:
Lässt sich die Verrechnung einheitlicher Preise durch mehrere Unternehmer weder durch "Zufall" noch durch "marktbedingtes Verhalten" erklären, ist eine Verhaltensabstimmung im Sinne des § 11 Abs 1 KartG anzunehmen, insbesondere wenn auf dem Markt kein Zwang zum "Mitziehen" besteht und kein Marktleader vorhanden ist, dessen Preisen man zwecks Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit folgen müsste. Eine ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §12 KartG 1988 §13 KartG 1988 § 12 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §12 KartG 1988 §13 KartG 1988 §30a KartG 1988 § 12 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §12 KartG 1988 §31 KartG 1988 § 12 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 31 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005
Rechtssatz:
Eine "Verbandsempfehlung", die die Vora... mehr lesen...
Begründung: Seit 1973 werden im Kartellregister zur Kartellzahl V13 regelmäßig erfolgende Anzeigen neuer Ausgaben eines "Speditionstarifes für Kaufmannsgüter" als unverbindliche Verbandsempfehlung eingetragen. Mit Schriftsatz vom 4.6.1997 (ON 1) zeigte der Fachverband der Spediteure den "Speditionstarif für Kaufmannsgüter", Ausgabe 1997, als unverbindliche Verbandsempfehlung an. Auf dem Deckblatt ist die Bezeichnung der Empfehlung als "Speditionstarif für Kaufmannsgüter" ... mehr lesen...
Begründung: Im Kartellregister ist seit 1978 zur Kartellzahl V 20 eine unverbindliche Verbandsempfehlung der nunmehrigen Antragsgegnerin unter der Bezeichnung "Honorarordnung der Baumeister" eingetragen. Dieser vorangegangen war eine als "Entgeltordnung des konzessionierten Baugewerbes" bezeichnete unverbindliche Verbandsempfehlung. Die Bundesinnung zeigte mit Schriftsatz vom 22.5.1997, 25 Kt 230/97-1, die Erhöhung des Zeitgrundhonorars auf S 740,--/Stunde als unverbindliche ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §12 KartG 1988 §31 KartG 1988 § 12 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 31 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005
Rechtssatz:
Abgrenzung eines Empfehlungskartells von... mehr lesen...
Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhal... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 KartG 1988 §11 KartG 1988 §12 KartG 1988 §13 KartG 1988 §14 KartG 1988 §15 KartG 1988 § 10 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 11 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 §... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 KartG 1988 §11 KartG 1988 §12 KartG 1988 § 10 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 11 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 11 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §1 Abs1 Z1KartG 1972 §7 Abs1 Satz2KartG 1972 §7 Abs2 Z2KartG 1972 §12KartG 1972 §13
Rechtssatz:
Wird eine Vertriebsbindung in der Weise eingegangen, daß die Erzeugerfirma vertragsmäßig bestimmte Produkte nur an ihr geeignet scheinende, bestimmte Fachhandelskriterien erfüllende Fachgroßhändler und Einzelhändler liefert, ist in der durch den Inhalt des Vertrages bedingten Auswahlmöglichkeit der Erzeugerfirma eine Beein... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §5KartG 1959 §12KartG 1959 §13 Abs5
Rechtssatz:
Die Bestellung eines neuen Kartellbevollmächtigten kann durch den Kartellvertrag einem Organ des Kartells übertragen werden. Die Neubestellung des Kartellbevollmächtigten ist keine Vertragsänderung im Sinne des § 3 KartG. Die Bestellung eines neuen Kartellbevollmächtigten kann durch den Kartellvertrag einem Organ des Kartells übertragen werden. Die Neubestellung des Kar... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §3KartG 1959 §12
Rechtssatz:
Das KartellG enthält keinen Vereinigungszwang. Deshalb unterliegt eine Änderung der Aufnahmebedingungen nicht der Formvorschrift des § 3 KartG. Das KartellG enthält keinen Vereinigungszwang. Deshalb unterliegt eine Änderung der Aufnahmebedingungen nicht der Formvorschrift des Paragraph 3, KartG.
Entscheidungstexte Okt 1/60 Ent... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §3KartG 1959 §12
Rechtssatz:
Die im Kartellvertrag enthaltene Bestimmung, wonach der Vorsitzende und die Bevollmächtigten des Kartelles im Zuge des Eintragungsverfahrens die vom Kartellgericht gewünschten Änderungen der Kartellvereinbarung selbst vornehmen dürfen, ist eine Spezialvollmacht, gegen deren Erteilung kartellrechtlich keine Bedenken bestehen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §3KartG 1959 §12
Rechtssatz:
Die Sonderbehandlung bestimmt aufgezählter organisatorischer Bestimmungen, die keinen wettbewerbsbeschränkenden Charakter haben, ist zulässig und mit dem Gesetz im Einklang (ohne daß diesmal untersucht werden müßte, ob Beschlüsse auf Änderung einer Kartellvereinbarung überhaupt der Einstimmigkeit bedürfen, was das Kartellgericht verneinte, die Finanzprokurator dagegen bejahte). Der notwen... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §12KartG 1959 §18KartG 1959 §25
Rechtssatz:
Namensänderung - Gesamtrechtsnachfolge (Osram - Interlux - Osram).
Entscheidungstexte Okt 1/59 Entscheidungstext OGH 14.05.1959 Okt 1/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0063501 Dokumentnummer JJR_195905... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §3KartG 1959 §12 lite
Rechtssatz:
Die Verlängerung der Giltigkeitsdauer darf nicht einer dritten Stelle überlassen werden, sondern soll einer ergänzenden Vereinbarung im Sinne des § 3 vorbehalten werden. Wenn jedoch die Registrierung des Kartellvertrages trotz des Vorbehaltes der Verlängerung der Gültigkeitsdauer durch die Vollversammlung nicht versagt wurde, so ist die Kartellkommission an diesen Beschluß gebunden u... mehr lesen...