RS OGH 2001/9/5 16Ok5/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.2001
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Norm

KartG 1988 §12
KartG 1988 §13
KartG 1988 §30a

Rechtssatz

Wird zur Durchsetzung von an sich als unverbindlich bezeichneten Preisempfehlungen wirtschaftlicher Druck auf Angehörige einer nachfolgenden Wirtschaftsstufe ausgeübt, liegt eine Preisbindung (§ 13 KartG) in Form eines Empfehlungskartells (§ 12 KartG) vor, das den Vorschriften über Kartelle - und nicht über vertikale Vertriebsbindungen (§§ 30a ff KartG) - unterliegt, und zwar auch dann, wenn sich dieses Verhalten im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems abspielt (Depotkosmetik).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115795

Dokumentnummer

JJR_20010905_OGH0002_0160OK00005_0100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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