Entscheidungen zu § artikel1zu22 WGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2010/4/20 5Ob146/09w

B e g r ü n d u n g : Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete das Haus W***** in ***** und veräußerte die in diesem Objekt gelegenen Wohnungen an die Antragsteller, die die Wohnungen zwischen 1998 und 2000 bezogen. Am 23. 12. 2003 stellte Dr. Herbert T*****, der hier als Vertreter sämtlicher Antragsteller einschreitet und selbst Wohnungseigentümer ist, im eigenen Namen einen Antrag nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG auf Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreise... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.2010

TE OGH 2001/11/27 5Ob198/01f

Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als ber... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.2001

RS OGH 1994/2/1 5Ob6/94 (5Ob7/94)

Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: Gemäß § 39 Abs 8 Z 3 können zwar die gegenständlich in die Baukostenabrechnung eingeflossenen sowie die bis zum 31.12.1978 abzurechnenden Bauzinsraten im außerstreitigen Verfahren nicht mehr geprüft werden, jedoch sind alle später eingehobenen Bauzinsraten einer solchen Überprüfung zugänglich und kann auch für die Zukunft die Feststellung des zulässigen, den richtigen Bauzins ausweis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1994

RS OGH 1994/2/1 5Ob6/94 (5Ob7/94)

Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: Die in § 39 Abs 8 Z3 WGG enthaltene Ausnahmereglung (hier: Anträge, die auf eine Überprüfung der Endabrechnung der gesamten Baukosten oder des Saldos, der zum 31.12.1978 auszuweisen ist, gerichtet sind) ist so zu verstehen, daß der Gesetzgeber die Aufrollung alter, noch auf der Rechtslage und den Kalkulationen vor dem Inkrafttreten des WGG 1979 basierender Abrechnungen vermeiden woll... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1994

TE OGH 1990/11/9 5Ob1043/90 (5Ob1044/90)

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verneinung der Frage, ob ein Verfahren nach § 22 Abs. 1 Z 6 WGG durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 7 KO unterbrochen wird, ist durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 11.9.1990, 5 Ob 80/90, gedeckt, die in einem dieselbe gemeinnützige Bauvereinigung betreffenden Verfahren nach § 22 Abs. 1 Z 6 WGG, anhängig zu 18 Msch 21/89 des Bezirksgerichtes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1990

RS OGH 1999/3/9 5Ob80/90, 5Ob1043/90 (5Ob1044/90), 5Ob6/74 (5Ob7/94), 5Ob286/97p, 5Ob287/97k, 5Ob230

Norm: KO §7 WGG §22 WGG Art. 1 § 22 heute WGG Art. 1 § 22 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2022 WGG Art. 1 § 22 gültig von 01.08.2019 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2019 WGG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1990

TE OGH 1990/9/11 5Ob80/90

Begründung: Wohnungseigentümer der von der Gegnerin errichteten Baulichkeit beantragten die Überprüfung der Zulässigkeit des Preises mit der Behauptung, die Berechnung verstoße gegen § 13 WGG, weil die Baukostenverrechnung nicht richtig sei und die Wohnungseigentümer mit Straßenerrichtungskosten belaste, die auf mehrere Liegenschaften aufzuteilen gewesen wären, und weil die Bauvereinigung Skonti nicht ausgewiesen und abgezogen habe. Bei richtiger Verrechnung der Baukosten hätte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1990

RS OGH 2010/4/20 5Ob42/90, 5Ob6/94 (5Ob7/94), 5Ob8/94, 5Ob45/93 (5Ob46/93, 5Ob47/93), 5Ob67/93, 5Ob1

Norm: MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs3 Z2WGG 1979 §22WGG 1979 §22 Abs4 Z1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1990

RS OGH 1990/6/26 5Ob42/90

Norm: EntgRV §14 WGG §15 WGG §22 WGG Art. 1 § 15 heute WGG Art. 1 § 15 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WGG Art. 1 § 15 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2001 WGG Art. 1 § ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1990

RS OGH 1990/6/26 5Ob42/90

Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Die dem § 37 Abs 1 MRG entsprechende Neufassung des Kataloges des § 22 Abs 1 WGG durch das am 25.07.1987 in Kraft getretene 1.WÄG sollte nicht eine Änderung der Rechtslage, sondern nur eine Klarstellung bringen. Die dem Paragraph 37, Absatz eins, MRG entsprechende Neufassung des Kataloges des Paragraph 22, Absatz eins, WGG durch das am 25.07.1987 in Kraft getretene 1.WÄG sollte nicht eine Änderung der R... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1990

TE OGH 1990/6/26 5Ob42/90

Begründung: Die Antragstellerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des WGG 1979, hat auf der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 385 KG Siebenhirten Wien 23., Akaziengasse 35-57 unter Inanspruchnahme von Mitteln nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 28 Reihenhäuser errichtet und am 1. 6. 1982 den Antragsgegnern sowie den übrigen dem Verfahren beigetretenen Wohnungswerbern zur Benützung überlassen. Aus den zwischen der Antragstellerin und den Antragsgegnern sowie den übrigen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1990

RS OGH 1990/2/20 5Ob58/89

Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Da den Gesetzesmaterialien die Absicht des Gesetzgebers, eine normative Änderung der Zulässigkeit des besonderen außerstreitigen Verfahrens durch Ausschluß der Anträge auf Feststellung des nach § 17 WGG zurückzuzahlenden Betrages, nicht zu entnehmen ist, und auch sonstige
Gründe: für eine solche, den bisherigen, vom Gesetzgeber zu berücksichtigenden Bestrebungen zuwiderlaufenden Maßnahme auch nicht erken... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1990

RS OGH 2011/3/8 5Ob2/90, 5Ob13/03b, 5Ob174/07k, 5Ob232/10v

Norm: MRG §37 Abs3 Z16WGG 1979 §22 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1990

TE OGH 1990/1/16 5Ob2/90

Begründung: Am 22.Juni 1988 stellte der Antragsteller als Wohnungseigentumsbewerber bezüglich der Wohnung top.Nr.24 in der von der Antragsgegnerin als Gemeinnütziger Bauvereinigung errichteten Wohnhausanlage Wien 4., Belvederegasse 13, bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle den Antrag, die Angemessenheit des von der Antragsgegnerin begehrten Preises für diese Wohnung in der Höhe von 2,340.893 S zu überprüfen und der Antragsgegnerin die Rückzahlung eines allfälligen Überschre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1990

RS OGH 2000/12/19 5Ob82/88, 5Ob8/94, 5Ob45/93 (5Ob46/93, 5Ob47/93), 5Ob295/00v

Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Fristversäumnis im Sinne des § 22 Abs 3 WGG bewirkt keinen Eingriff in die materiellrechtlichen Ansprüche auf Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises und auf Rechnungslegung (- der Prozeßweg bleibt offen). Fristversäumnis im Sinne des Paragraph 22, Absatz 3, WGG bewirkt keinen Eingriff in die materiellrechtlichen Ansprüche auf Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises und auf Rechnungslegung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1988

RS OGH 1988/11/8 5Ob82/88

Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §22
Rechtssatz: Die Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises durch das Gericht, das die gemeinnützige Bauvereinigung zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten verhalten kann, umfaßt auch die Grundkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 82/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 5 Ob 82/88 Veröff: SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1988

TE OGH 1988/11/8 5Ob82/88

Entscheidungsgründe: Elfriede S*** war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 456 KG Simmering mit dem Haus Simmeringer Hauptstraße 84/Gottschalkgasse 1, einem abbruchreifen bereits geräumten Altgebäude. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 6./30. August 1973 (Beilage 5) verkaufte Elfriede S*** diese Liegenschaft an die beklagte Partei, wobei der vereinbarte Kaufpreis von S 940.000 nicht bar bezahlt, sondern anläßlich der Rückübertragung von Liegenschaftsanteilen an die Verkäuferi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1988

RS OGH 1987/2/10 5Ob163/86

Norm: MRG §8 Abs2 MRG §8 Abs3 MRG §37 Abs1 Z5WGG 1979 §22 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1987

TE OGH 1987/2/10 5Ob163/86

Begründung: Die Antragstellerin bewohnt als Mitglied der Antragsgegnerin in deren Haus Wien 22., Guido Lammer-Gasse 5, Stiege 7, die Wohnung Nr.4 aufgrund des Nutzungsvertrages vom 26.Mai 1977. Im Jahre 1982 ließ die Antragsgegnerin an den Außenwänden des Hauses und u.a. auch in der Wohnung der Antragstellerin zur Behebung von im Winter 1977/78 u.a. in der Wohnung der Antragstellerin aufgetretener Schimmelpilzbildung Wärmedämmplatten anbringen. Wegen der im Zuge dieser Sanierung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.1987

RS OGH 2011/7/15 5Ob78/85, 5Ob42/90, 5Ob85/91, 5Ob8/94, 5Ob115/04d, 8Ob59/10z

Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Nicht nur Wohnungseigentümer sondern auch Wohnungseigentumsbewerber können im Anwendungsbereich des § 22 WGG den Überprüfungsantrag stellen. Nicht nur Wohnungseigentümer sondern auch Wohnungseigentumsbewerber können im Anwendungsbereich des Paragraph 22, WGG den Überprüfungsantrag stellen. Entscheidungstexte 5 Ob 78/85 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1985

RS OGH 1994/2/28 5Ob78/85, 5Ob45/93 (5Ob46/93, 5Ob47/93)

Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: Durch die Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 Z 3 WGG wird für Bauten, die vor dem Inkrafttreten des WGG bezogen oder kollaudiert wurden, das außerstreitige Überprüfungsverfahren des § 22 WGG für Einwendungen gegen die Richtigkeit der Endabrechnung für nicht anwendbar erklärt. Durch die Übergangsbestimmung des Paragraph 39, Absatz 8, Ziffer 3, WGG wird für Bauten, die vor dem Inkraftt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1985

RS OGH 1994/2/28 5Ob78/85, 5Ob45/93 (5Ob46/93, 5Ob47/93)

Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: § 22 WGG gilt nach der Übergangsregelung des § 39 Abs 8 Z 3 WGG nicht für Anträge, die auf eine Überprüfung der Endabrechnung der gesamten Baukosten gerichtet sind, wenn die Baulichkeit vor dem 01.01.1980 erstmals, wenn auch nur von einem Berechtigten (§ 39 Abs 12 WGG), bezogen wurde oder die baubehördliche Benützungsbewilligung vor diesem Zeitpunkt erteilt wurde. Paragraph 22, WGG g... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1985

RS OGH 1983/2/1 5Ob69/82

Norm: MG §24 WGG §22 WGG Art. 1 § 22 heute WGG Art. 1 § 22 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2022 WGG Art. 1 § 22 gültig von 01.08.2019 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2019 WGG Art. 1 § 22 gültig von 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1983

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