RS OGH 1988/11/8 5Ob82/88

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Norm

WGG 1979 §15
WGG 1979 §22

Rechtssatz

Die Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises durch das Gericht, das die gemeinnützige Bauvereinigung zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten verhalten kann, umfaßt auch die Grundkosten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083482

Dokumentnummer

JJR_19881108_OGH0002_0050OB00082_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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