Norm
MRG §37 Abs3 Z16Rechtssatz
Eine Anfechtung des im Sinne des § 22 Abs 2 Z 1 WGG ergehenden Beschlusses, mit welchem der belangten Bauvereinigung die Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss eines Verzeichnisses aller Vertragspartner im Sinn des § 13 Abs 1 WGG aufgetragen wird, ist nicht gesetzlich ausgeschlossen.Eine Anfechtung des im Sinne des Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins, WGG ergehenden Beschlusses, mit welchem der belangten Bauvereinigung die Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss eines Verzeichnisses aller Vertragspartner im Sinn des Paragraph 13, Absatz eins, WGG aufgetragen wird, ist nicht gesetzlich ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070499Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011