Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die (einzigen) Miteigentümer der Liegenschaft. Beide sind Wohnungseigentümer je einer Wohnung (102/427 bzw 103/427-Anteile), je einer Garage (je 15/427-Anteile) und je eines Wirtschaftsraums (20/427 bzw 12/427-Anteile) jeweils im „Haus 6". Die Antragsgegnerin ist weiters Wohnungseigentümerin einer Schwimmhalle (160/427-Anteile) in einem räumlich vom Wohnhaus getrennten Objekt. Der Antragsteller begehrte - soweit im Revisio... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2
Rechtssatz: Es verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung, Parifizierung), wenn für ein Geschäftslokal - anders als etwa in den unverbindlichen Richtlinien wobl 1997, 224 ff vorgesehen - für ein Geschäftslokal das 3,5-fache des Nutzwerts der Regelwohnung angesetzt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §8 Abs1WEG 1975 §5 Abs1
Rechtssatz: Der Nutzwert ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften desselben, die nach der Verkehrsauffassung den Wert des WE-Objekts erhöhen, das sind etwa Zweckbestimmung, Stockwerkslage und Lage innerhalb eines Stockwerks, oder auch vermindern, etwa bei Lärmbelästigung. Eine allein auf Kosten eines Miteigentümers v... mehr lesen...
Norm: ABGB §648GBG §94 Abs1 Z3 DWEG §8 Abs1
Rechtssatz: Um in den grundbücherlichen Besitz einer vermachten Liegenschaft zu gelangen, hat der Vermächtnisnehmer dem Grundbuchsgericht entweder einen die Übereignung dokumentierenden Vertrag mit dem Nachlass beziehungsweise dem eingeantworteten Erben des verstorbenen Liegenschaftseigentümers, eine Amtsbestätigung des Verlassenschaftsgerichtes, wonach er als Eigentümer eingetragen werden kann, oder ... mehr lesen...
Norm: ABGB §878WEG §8 Abs1
Rechtssatz: Streben zwei Personen, die nicht Ehegatten sind, durch einen einzigen Vertrag gemeinsam einen dem Mindestanteil (§ 3 Abs 1 WEG) entsprechenden Miteigentumsanteil je zur Hälfte und das damit verbundene Wohnungseigentum an, ist der Vertrag wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit ungültig. Entscheidungstexte 5 Ob 138/94 Entscheidungstext OGH 13... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170WEG §8 Abs1
Rechtssatz: Handelt es sich bei der nachgelassenen Sache um ein Wohnungseigentumsobjekt, so muß - soll die Versteigerung des Mindestanteiles vermieden werden - bereits vor der Einantwortung eine dem § 8 Abs 1 WEG entsprechende Erbteilung vorliegen und dieser gemäß durch die Einantwortung der Eigentumsübergang am Mindestanteil an eine Person (bzw an Ehegatten) bewirkt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist mit einem Mindestanteil von 453/4350 Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG I*****; damit verbunden ist Wohnungseigentum an der Wohnung VI des Hauses M*****straße 1. Unter Berufung auf eine rechtskräftige Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Innsbruck vom 8.April 1991, die auf Grund einer beabsichtigten Teilung des Wohnungseigentumsobjektes in zwei selbständige Einheiten für top VIa einen Jahresmietwert 1914 von 2.650 Kronen u... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß nach der am 27. Oktober 1982 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Ernestine H***** wurde mit dem erstgerichtlichen Beschluß vom 1. Oktober 1987 dem erblasserischen Sohn Prof. Dipl.Ing. Dr. Walter H***** und der erblasserischen Tochter Dr. Elfriede T*****, die sich auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte als Erben erklärt hatten, rechtskräftig eingeantwortet. Mangels Einigung der Erben über die Übernahme der 191/16189-Anteile an der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 929 KG Klagenfurt VIII. Bezirk, auf welcher die 7. Antragsgegnerin, die Ö*** S*** B***, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H. in Salzburg, in der Mitte der 70-er Jahre als damalige Alleineigentümerin dieser Liegenschaft die Wohnungseigentumsanlage Klagenfurt, Richard-Wagner-Straße 9, Hans-Sachs-Straße 31, 33 und 35 mit rund 140 Wohneinheiten errichtet hat. Der Magistrat der L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Verein der Freunde des Wohnungseigentums (G) errichtete als Wohnungseigentumsorganisator auf der Liegenschaft EZ 1283 KG H die Anlage St. Pölten, Josefstraße 92-100, Steinfeldstraße 35- 109, bestehend aus 32 Reihenhäusern in drei Bauzeilen (Blöcke A, A 1 und A 2), einem dreigeschoßigen Wohngebäude mit sechs Stiegen (Block B), einem Hochhaus mit drei Stiegen, darin 170 Wohnungen und sechs Geschäfte (Block C), einem reinen Geschäftstrakt mit vier Geschäftsloka... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 522 II KG Kitzbühel-Land, auf welcher der Erstantragsgegner, der zunächst der Alleineigentümer dieser Liegenschaft war, das Wohnhaus Kitzbühel, Lebenbergweg 28, mit 9 Wohnungen errichtet hat. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.11.1972, Msch 20/72-2, wurden auf Antrag des Erstantragsgegners, ausgehend von dem ursprünglichen Bauplan (auf Grund dessen die Stadtgemeinde Kitzbühel als Baubehö... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §5 Abs1WEG 2002 §2 Abs1WEG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Die Nutzwertfestsetzung hat hinsichtlich aller als Wohnungseigentumsobjekte in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft zu erfolgen; die Summe der Nutzwerte ist anzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 22/85 Entscheidungstext OGH 30.04.1985 5 Ob 22/85 Veröff: MietSlg 37611 = MietSlg 37658(19) ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Grundlage der Nutzwertfestsetzung gemäß §§ 3 ff, 26 Abs 1 Z 1 WEG 1975 ist die der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechende konkrete Widmung; der Außerstreitrichter (die Schlichtungsstelle: § 26 Abs 3 WEG 1975) hat diese Rechtslage von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §8 Abs1
Rechtssatz: Es ist nicht von vornherein rechtlich unmöglich, ein bestehendes Wohnungseigentumsobjekt real in zwei oder mehrere Wohnungseigentumsobjekte zu teilen, soferne und insoweit die Teile jeder für sich den Voraussetzungen des § 1 Abs 1 WEG 1975 genügen. Entscheidungstexte 5 Ob 34/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1983 5 Ob 34/83 Verö... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §8 Abs1
Rechtssatz: Das Gericht darf auch im Rahmen der gerichtlichen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens die Eigentumswohnung nur einem Ehegatten allein zuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 535/80 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 6 Ob 535/80 Veröff: JBl 1981,429 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8 Abs1WEG 1975 §19 Abs1WEG 2002 §32
Rechtssatz: Aufwendungen, die ausschließlich im Wohnungseigentum stehende Wohnungen und Geschäftsräume betreffen, sind von jenen Miteigentümern zu tragen, die diese Liegenschaftsteile ausschließlich benützen, wenn sie nur in ihrem Interesse vorgenommen werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Aufwendungen bei der Errichtung oder der laufenden Erhaltung des Gebäudes handelt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170WEG 1948 §8 Abs1WEG 1948 §8 Abs4WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die vom Beklagten gezogene Schlußfolgerung, daß derjenige, der im eigenen Namen den Auftrag zur Herstellung eines Werkes erteilt, dessen Ausführung Wohnungseigentümern zum Vorteil gereicht, durch die Bestimmung des § 8 Abs 1 und 4 WEG nicht gehalten sei, den Werklohn zu entrichten, der Unternehmer vielmehr Entlohnung von dem begünstigten Wohnungseigentümer fordern müsse, i... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8 Abs1WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Zu den Aufwendungen im Sinne des § 8 Abs 1 WEG 1948 gehört auch das auf der gegenständlichen Liegenschaft einverleibte Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds (so auch schon SZ 38/123, MietSlg 15572, 17686). Entscheidungstexte 5 Ob 142/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1970 5 Ob 142/70 Veröff: MietSlg 22554 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Daß der Wohnungseigentümer mangels einer anderslautenden Vereinbarung im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile zum Erhaltungsaufwand beizutragen hat, ist durch das Gesetz geregelt. Über ein diesbezügliches Feststellungsbegehren hat der Streitrichter zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 180/69 Entscheidungstext OGH 18.09.1969 5 Ob 180/69 Veröff: MietSlg 21774 = SZ 42/133 mehr lesen...
Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 620 II KG. P. gewesen. Sie verkaufte verschiedene Liegenschaftsanteile, die jeweils mit Wohnungseigentum verbunden waren. Der Kläger behauptet, die Beklagte habe im Mai/Juni 1962 einen Liegenschaftsanteil im Ausmaß von 77/2930 an ihn verkauft. Mit diesem Anteil sei das Wohnungseigentum an der im 3. Stockwerk der östlichen Haushälfte gelegenen, aus zwei Zimmern, Küche, Bad, Speise- und Besenkammer, Vorraum, Kellerabteil und Bal... mehr lesen...