RS OGH 2008/1/22 5Ob222/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Es verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung, Parifizierung), wenn für ein Geschäftslokal - anders als etwa in den unverbindlichen Richtlinien wobl 1997, 224 ff vorgesehen - für ein Geschäftslokal das 3,5-fache des Nutzwerts der Regelwohnung angesetzt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123135

Dokumentnummer

JJR_20080122_OGH0002_0050OB00222_07V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten