RS OGH 1994/12/13 5Ob138/94, 5Ob10/02k

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

ABGB §878
WEG §8 Abs1

Rechtssatz

Streben zwei Personen, die nicht Ehegatten sind, durch einen einzigen Vertrag gemeinsam einen dem Mindestanteil (§ 3 Abs 1 WEG) entsprechenden Miteigentumsanteil je zur Hälfte und das damit verbundene Wohnungseigentum an, ist der Vertrag wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit ungültig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 138/94
    Entscheidungstext OGH 13.12.1994 5 Ob 138/94
  • 5 Ob 10/02k
    Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 10/02k
    Vgl; Beisatz: Hier: Liegenschaft mit zwei Reihenhäusern, Verkäufer war Hälfteeigentümer der Liegenschaft, dem hinsichtlich eines Reihenhauses eine bücherlich angemerkte Zusage nach §24a Abs2 WEG für die Wohnungseigentumsbegründung erteilt worden war; Käufer waren Lebensgefährten. Diesfalls liegt keine Unmöglichkeit im Sinn des § 878 Satz 1 ABGB vor. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028370

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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