Norm
ABGB §878Rechtssatz
Streben zwei Personen, die nicht Ehegatten sind, durch einen einzigen Vertrag gemeinsam einen dem Mindestanteil (§ 3 Abs 1 WEG) entsprechenden Miteigentumsanteil je zur Hälfte und das damit verbundene Wohnungseigentum an, ist der Vertrag wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028370Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2014