RS OGH 2011/1/24 5Ob22/85, 5Ob153/86, 5Ob156/98x, 5Ob226/07g, 5Ob190/10t

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Veröffentlicht am 30.04.1985
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Rechtssatz

Die Nutzwertfestsetzung hat hinsichtlich aller als Wohnungseigentumsobjekte in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft zu erfolgen; die Summe der Nutzwerte ist anzuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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