Norm: ABGB §1022WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Ein Begehren auf Feststellung der Beendigung eines Verwaltervertrages durch den Tod des Verwalters nach § 1022 ABGB ist nicht unzweifelhaft schlüssig der Kompetenznorm des § 52 Abs 1 Z 8 WEG 2002 zuzuordnen; es muss der streitige Rechtsweg beschritten werden. Entscheidungstexte 5 Ob 211/03w Entscheidungstext OGH 11.11.2003 5 Ob 211... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aus § 52 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ergibt sich, dass allen Wohnungseigentümern im Abrechnungsverfahren Parteistellung zukommt, das heißt auch die Entscheidungen zuzustellen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 167/03z Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 167/03z 5 Ob 172/10w Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aus § 52 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ergibt sich, dass allen Wohnungseigentümern im Abrechnungsverfahren Parteistellung zukommt, das heißt auch die Entscheidungen zuzustellen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 167/03z Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 167/03z 5 Ob 172/10w Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF WRN 1999 §17 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentümer stand seit jeher materiellrechtlich ein Anspruch auf eine richtige Abrechnung zu, wenngleich dieser bisher nur auf dem streitigen Rechtsweg verfolgt werden konnte. Die in § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF der WRN 1999 vorgenommene Einfügung in den Pflichtenkatalog des Wohnungseigentumsverwalters, die jährlichen Abrechnun... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §24 Ab6WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch die Bekämpfung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich im Außerstreitverfahren gemäß § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 zu erfolgen. Nur dann, wenn nicht einmal der Anschein eines solchen Beschlusses besteht, kann eine entsprechende Antragstellung nicht erfolgen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §24 Ab6WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch die Bekämpfung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich im Außerstreitverfahren gemäß § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 zu erfolgen. Nur dann, wenn nicht einmal der Anschein eines solchen Beschlusses besteht, kann eine entsprechende Antragstellung nicht erfolgen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z8WEG 2002 §52 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 26 Abs 1 Z 8 WEG 1975 (§ 52 Abs 1 Z 9 WEG 2002) ist an keine Präklusivfrist gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 164/02g Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 164/02g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117372 Do... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z8WEG 2002 §52 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 26 Abs 1 Z 8 WEG 1975 (§ 52 Abs 1 Z 9 WEG 2002) ist an keine Präklusivfrist gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 164/02g Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 164/02g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117372 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 CABGB §834ABGB §835WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 174/02b Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 174/02b ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15 Satz2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine vorläufige Benützungsvereinbarung im Sinne des § 15 Satz 2 WEG 1975 ist vor einer gerichtlichen Antragstellung auf Benützungsregelung gemäß § 26 Abs 1 Z 3 WEG 1975 unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 156/02f Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 156/02f ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 kommt dem Verwalter Parteistellung zu, wenn zu klären ist, ob sich der Verwalter bei der Auftragsvergabe hinsichtlich jener Arbeiten, die Gegenstand der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer waren, Verwaltungsbefugnisse anmaßte, die ihm nicht zustehen, was den Vorwurf einer Verletz... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 kommt dem Verwalter Parteistellung zu, wenn zu klären ist, ob sich der Verwalter bei der Auftragsvergabe hinsichtlich jener Arbeiten, die Gegenstand der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer waren, Verwaltungsbefugnisse anmaßte, die ihm nicht zustehen, was den Vorwurf einer Verletz... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z5WEG 2002 §16 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei einem Duldungsbegehren ist es nach § 8 Abs 2 MRG ausreichend, zu präzisieren, welche Änderungen (Beeinträchtigungen) ein Mieter hinzunehmen hat, um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen. Zur materiellrechtlichen
Begründung: der Notwendigkeit des Eingriffs ist eine verbale Beschreibung des Bauvorhabens ausreichend, die, wenn es zur Schlüssigkeit erf... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 DVkMRG §37 Abs1MRG §37 Abs3WEG §26 Abs2WEG 2002 §52 Abs1WGG §14 Abs1WGG §22 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ein selbständiges Begehren auf Feststellung der zivilrechtlichen Ungültigkeit von Vereinbarungen beziehungsweise deren Anfechtung ist dem Rechtsweg vorbehalten, wenn sie auch als Vorfragen durchaus zulässigerweise in einem Außerstreitverfahren, etwa nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG geprüft werden können. (Hier: Begehren auf eine ... mehr lesen...