Norm: WEG §18 Abs1 Z2WEG §18 Abs1 Z3WEG §24 Abs1
Rechtssatz: Aus § 18 Abs 1 Z 2 WEG ist abzuleiten, dass der Gesetzgeber die Bestellung des Wohnungseigentumsorganisators zum Verwalter offenbar bedacht hat und nicht als unbillig wertet. In der Regel besteht ein Bedarf nach sofortiger Verwaltung, der vom (abverkaufenden) Wohnungseigentumsorganisator gedeckt werden kann. Der Nachteil, dass die Wohnungseigentümer in den ersten fünf Jahren die Perso... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13b Abs3WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §24 Abs5WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ob ein Formfehler die Mitwirkungsbefugnisse einzelner Miteigentümer beeinträchtigen konnte und damit den Mehrheitsbeschluss unwirksam macht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es muss sichergestellt sein, dass jeder Miteigentümer die Informationen, die der Gesetzgeber durch die Festlegung genauer Verständigungspflichten als notwe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13b Abs3WEG 1975 §13b Abs4WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §24 Abs5WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Beschlusses der Miteigentümermehrheit nach § 13b Abs 4 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 4 WEG wegen einer Verletzung der in § 13b Abs 3 WEG normierten Vorschriften über Art und Inhalt der vor der Abstimmung vorzunehmenden Verständigungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn der Fehler für das Abstimmungsergebni... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1 Z1WEG 1975 §29 Abs2
Rechtssatz: Vom seinerzeitigen Wohnungseigentumsorganisator eingeräumte Bestandrechte der nunmehrigen Miteigentümer und Wohnungseigentümer an Kellerräumlichkeiten sind bei einer festgestellten Bevorzugung einzelner Wohnungseigentumsbewerber gemäß § 24 Abs 1 Z 1 WEG (hier: iVm § 29 Abs 2 WEG) rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 47/97s E... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs4WEG 1975 §24 Abs1
Rechtssatz: Unter § 24 Abs 1 WEG 1975 fällt zweifellos eine Vereinbarung, durch die von vornherein entgegen der Definition des Wohnungseigentums in § 1 Abs 1 WEG 1975 und entgegen dem Verbot nach § 1 Abs 4 WEG 1975 ein durch die Nutzungsrechte der anderen Wohnungseigentümer beschränktes Nutzungsrecht des betreffenden Wohnungseigentümers dadurch geschaffen werden soll, daß eine Räum... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1WGG 1979 §21 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Nichtigkeitssanktion des § 21 Abs 1 Z 1 WGG ist vom Gedenken getragen, vom Vertragspartner einer gemeinnützigen Bauvereinigung Belastungen abzuwenden, die er bei gleichgewichtiger Vertragslage nicht auf sich nehmen würde; die gemeinnützige Bauvereinigung (der Wohnungseigentumsorganisator) kann sich jedenfalls nicht auf diese Schutzbestimmungen berufen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §24 Abs1 Einleitungssatz
Rechtssatz: Werden in einer Vereinbarung mit dem Wohnungseigentumsorganisator diese den Wohnungseigentümern von Gesetzes wegen zustehenden Rechte über die Gestaltung und Verwendung der Rücklage beschränkt, so handelt es sich um eine rechtsunwirksame Vereinbarung im Sinne des § 24 Abs 1 Einleitungssatz WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 78/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Kreisgericht Leoben hat mit Beschluß vom 21.4.1988 zu S 21/88 den Konkurs über das inländische Vermögen der H***** KG mit dem Sitz in G*****, Bundesrepublik Deutschland eröffnet und den Kläger zum Masseverwalter bestellt. Auf der Liegenschaft EZ *****, war die Ferienwohnhausanlage "Schloß P*****" samt Straßen, Wiesen und Grünanlagen sowie einem Schwimmbad und Autoabstellplätzen errichtet worden. Im Jahre 1984 war die Gemeinschuldnerin bereits grundbüch... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auf eine allfällige Rechtsunwirksamkeit des vereinbarten Wiederkaufsrechtes gemäß § 24 Abs 1 Z 3 WEG muß sich die Partei im Prozeß berufen, eine solche Rechtsunwirksamkeit kann von Amts wegen nicht aufgegriffen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 542/92 ... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Wien 2., Hollandstraße 1/Obere Donaustraße 83, wurde zu Beginn der Sechzigerjahre errichtet, wobei die Wohnungen unter Zuhilfenahme eines Wohnbauförderungsdarlehens von der Gemeinnützigen Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft mbH "Sozialbau" und die Geschäftslokale im Erdgeschoß des Hauses vom V*** W*** A*** aus Eigenmitteln errichtet wurden. Dementsprechend war die "Sozialbau" auch zu 9/10 und der V*** W*** A*** zu 1/10 Eigentümer der Liegenschaft EZ 381 KG Leop... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D1ABGB §835WEG §1 Abs3WEG §24 Abs1WEG 2002 §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 24 Abs 1 Z 1 WEG erfasst Mietverträge des Wohnungseigentumsorganisators mit einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern über Abstellplätze, mögen sich diese auf einem allgemeinen Teil der Liegenschaft (§ 1 Abs. 3 WEG) oder auf einem Teil der Liegenschaft befinden, an dem zwar Zubehörwohnungseigentum im Sinn des § 1 Abs. 2 WEG begründet werden könnte, in concreto aber... mehr lesen...