RS OGH 1992/9/29 4Ob542/92

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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Rechtssatz

Auf eine allfällige Rechtsunwirksamkeit des vereinbarten Wiederkaufsrechtes gemäß § 24 Abs 1 Z 3 WEG muß sich die Partei im Prozeß berufen, eine solche Rechtsunwirksamkeit kann von Amts wegen nicht aufgegriffen werden.Auf eine allfällige Rechtsunwirksamkeit des vereinbarten Wiederkaufsrechtes gemäß Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 3, WEG muß sich die Partei im Prozeß berufen, eine solche Rechtsunwirksamkeit kann von Amts wegen nicht aufgegriffen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083436

Dokumentnummer

JJR_19920929_OGH0002_0040OB00542_9200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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