Norm: ABGB §833 D2 WEG 1975 §15 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 WEG 1975 § 15 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 15 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens (der Antragsteller als Masseverwalter stellvertretend für die gemeinschuldnerische S***** Eigentumswohnung GmbH) sind laut Grundbuchsstand Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern E***** 32, 85, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 117. Die Gemeinschuldnerin ist als Eigentümerin der Mindestanteile 6, 49, 50 und 51, 52 (je 80/18000) ausgewiesen, mit denen Wohnungseigentum an den Garagen 1, 2, 3, 7 und 16 v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft *****, die Beklagte Mieterin der Bestandobjekte top Nr. 1 a und 2 in diesem Haus; sie betreibt dort ein Cafe-Restaurant-Bar. Mit der am 3.8.1988 bei Gericht eingelangten, der Beklagten am 9.8.1988 zugestellten Aufkündigung kündigte der Kläger dieses Objekt zum 30.9.1988 gerichtlich auf, gestützt auf die Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 Z 3 erster und zweiter Fall MRG. Die Beklagte erhob rechtzeitig Einwendungen und beantr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, daß eine Gefahr von Verwechslungen zwischen der - hier im Hinblick auf das Begehren der Klägerin zu a) allein maßgeblichen - Marke der Klägerin (Beilage ./.A) und dem Unterboden der Beklagten Beilage G3 im Hinblick auf die im einzelnen aufgezählten Unterschiede nach dem Gesamteindruck - auch bei Berücksichtigung des Umstandes, daß die Zeichen in aller Regel nicht gleichzeitig wahr... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §15WEG idF 3.WÄG §26 Abs1 Z3WEG §26 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 3... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §15WEG idF WÄG §26 Abs1 Z3WEG §26 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 DWEG §15WEG idF 3.WÄG §26 Abs1 Z3 ABGB § 835 heute ABGB § 835 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gerichtliche Benützungsregelungen sind rechtsgestaltender Natur mit Wirkung für die Zukunft. Es ist daher - unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung - das im Zeitpunkt der... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer ua je des halben Miteigentumsanteiles, mit denen Wohnungseigentum an zwei Objekten (top Nr.3 und 4) verbunden ist. Die Antragstellerin begehrt eine gerichtliche Benützungsregelung bezüglich dieser Objekte sowie bezüglich des Dachbodens, der nach ihrer Behauptung (AS 30) nur von den Streitteilen benützt werden darf und dessen Fläche bei der Nutzwertfestsetzung der Wohnung top Nr.3 zuschlagsmäßig berücksichtigt worden sei. Der Antrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2GBG §9WEG 1975 idF des 3.WÄG §15 WEG 1975 §1 Abs1 WEG 1975 §1 Abs2 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 WEG 1975 § 1 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §20 litbWEG idF 3.WÄG §15
Rechtssatz:
Die in § 15 letzter Satz WEG vorgesehene Möglichkeit, Benützungsregelungen im Grundbuch einzutragen, stellt keine rechtsbegründende Einverleibung im Sinne des § 9 GBG, sondern eine Anmerkung nach § 20 lit b GBG zur
Begründung: bestimmter Rechtswirkungen dar. Die in Paragraph 15, letzter Satz WEG vorgesehene Möglichkeit, Benützungsregelungen im Grundbuch einzutragen, stellt keine re... mehr lesen...
Begründung: Laut Kaufvertragsurkunde vom 15.3.1994 hat die Antragstellerin von Gerald S***** 19/20 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Z***** gekauft und mit Gerald S*****, der den restlichen Miteigentumsanteil behielt, eine Benützungsregelung getroffen, die dem Verkäufer die Benützung eines Pkw-Abstellplatzes, der Verkäuferin alle sonstigen einem Alleineigentümer zukommenden Benützungsrechte an der Liegenschaft zusichert. Die Vertragsteile sind außerdem... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erteilte der Firma K***** den Auftrag, die Planung und Lieferung der Einrichtung eines Wohnzimmers und eines Schlafzimmers durchzuführen. Die Möbel wurden von der klagenden Partei hergestellt. Diese begehrt vom Beklagten den Werklohn von S 412.536,- s.A. mit der Behauptung, daß ihr die entsprechende Forderung der Fa.K***** zediert worden sei und daß sich der Beklagte zur Direktzahlung des Werklohnes an sie verpflichtet habe. Der Beklagte bestritt die a... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 WEG 1975 §2 WEG 1975 §3 WEG 1975 §12 WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 WEG 1975 §16 WEG 1975 §17a WEG 1975 §19 WEG 2002 allg WEG 2002 §2 WEG 2002 §32 WEG 1975 § 1 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 1 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von den Beklagten die anteilsmäßige Zahlung von S 252.886,14 s.A. zu Handen des Verwalters - das Feststellungsbegehren der Kläger ist nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens - mit der
Begründung: , sie seien zu 92,67 % Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Die Beklagten seien Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Die beiden (benachbarten) Liegenschaften seien von de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8.7.1993 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der mit der Beklagten am 9.7.1966 geschlossenen Ehe aus deren Verschulden. Die Ehe sei bereits seit dem Jahr 1986 unheilbar zerrüttet. Die Beklagte habe seit dieser Zeit jeglichen ehelichen Umgang mit ihm abgelehnt. Sie habe dies damit begründet, daß sie von ihm nichts mehr wissen wolle, er solle schauen, daß er verschwinde. Im Oktober 1990 sei er im beiderseitigen Einvernehme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob Sparbucheinlagen, die aus Betriebsvermögen stammen, dem ehelichen Gebrauchsvermögen zuzurechnen sind, bildet im vorliegenden Fall deshalb keine erhebliche Rechtsfrage, weil im tatsächlichen Bereich feststeht, daß die Sparkonten dem Privatvermögen gewidmet waren und daher der Aufteilung unterlagen. Gemäß § 82 Abs 1 EheG unterliegen Sachen, die ein Dritter einem Ehegatten geschenkt hat, nicht der Aufteilung. Die R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier, Dr. Petrag, Dr. Bauer und Dr. Steinbauer als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Berhtold R*****, Hauptschuldirektor,***** vertreten durch Dr. Alfred Haslinger, Rechtsanwalt in Linz, wider die Antragsgegnerin Ingrid R*****, Hausfrau, *****vertreten durch Dr. Alexander Koch, Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils des Erstgerichtes vom 24.10.1984 schuldig, dem Beklagten DM 62.000 und 4 % Zinsen seit 27.8.1975 in österreichischen Schilling zum Mittelkurs der Wiener Börse am Zahlungstag zu bezahlen und die mit S 208.125,03 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Dem Beklagten wurde gegen den Kläger am 9.5.1985 auf Grund des angeführten Urteils und des bestätigenden Urteils des Gerichtes zweiter Instanz zunächst zur Sicherung der Forder... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Mieter eines im Klubhaus des Vereins "Golfclub S*****" gelegenen Geschäftslokales, in dem Golfsportartikel gehandelt wurden. Er gab dieses Geschäftslokal ab 1.2.1989 für fünf Jahre an die klagende Partei in Untermiete. Das Mietverhältnis zwischen dem Beklagten und dem Golfclub S***** wurde mit 31.12.1990 beendet. Seither ist die klagende Partei Hauptmieter des Geschäftslokals. Am 1.4.1992 eröffnete der Beklagte auf dem Gelände seiner benachbarten G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E.Huber, Dr.Niederreiter, Dr.Rohrer und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Monika H*****, Sparkassenangestellte, ***** vertreten durch Dr.Josef Raffl, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wider den Antragsgegner Johann H*****, Schlossermeister, ***** vertreten durch Dr.Walt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde bei einem Schiunfall am 7.1.1988 schwer verletzt; insbesondere erlitt sie eine Fraktur des rechten Schlüsselbeins. Die gesicherte und markierte Abfahrt weist im Unfallsbereich eine Hangneigung von etwa 15 Grad auf; oberhalb dieser Stelle ist die Strecke steiler, nach unten nimmt die Neigung ab. Der Pulverschnee war auf der Piste glatt und gewalzt; die Piste selbst war gut präpariert. Sie wies dort keine wesentlichen Unebenheiten auf. Die Unfallstelle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Einzelfallentscheidung ist für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei Auslegung der anzulegenden Normen konkret bei der Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes korrigiert werden müßte. Gebietet das Gesetz eine Entscheidung nach billigem Ermessen, können nur gravierende, an die Grenzen des Mißbrauches gehende Fehler gemäß § 14 Abs.1 Auß... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 WEG 2002 §30 Abs1 Z6 WEG 2002 §52 Abs1 Z3 WEG 1975 § 14 gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 14 gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 14 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die fünf Antragsteller und die Antragsgegner zu 2. bis 6. sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde F***** mit dem Haus ***** in 1100 Wien. Das Wohnungseigentum an der Liegenschaft wurde in den Jahren 1987 bis 1989 durch die bücherliche Eintragung begründet. Am 29. Oktober 1990 brachten die antragstellenden Mit- und Wohnungseigentümer beim Erstgericht gegen die übrigen Mit- u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Rosa B*****, vertreten durch Dr.Gert Kastner und Dr.Hermann Tscharre, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen den Antragsgegner Anton B*****, vertreten durch Dr.Karl Eppacher, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. G***** B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H***** B*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, weg... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 WEG 1975 § 14 gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 14 gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 14 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 520/... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1DSGVO Art6 Abs1 litfWEG §15 ZPO §502 ZPO §508a ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Antragsteller als auch sämtliche Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG O***** mit Wohnungseigentum an den jeweils von ihnen benützten Wohnungen im Haus ***** Wien, A*****gasse 109. Nach zwei oder drei Einbrüchen im Jahr 1985 und einem weiteren Einbruchsversuch im Jahr 1987 hat die Mehrheit der Wohnungseigentümer im April 1988 beschlossen, daß neben der bereits damals mit einer Gegensprechanlage ausgestatteten äußeren Haustür auc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer von 276/22.241-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist die Verwalterin dieser Liegenschaft. Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin zur Vorlage der ordentlichen Rechnung und der Belege für die Jahre 1985 bis 1988 sowie zur Vorlage der Vorausschau für die Jahre 1985 bis 1989 zu verhalten, ab, weil die Antragsgegnerin i... mehr lesen...