RS OGH 2010/3/25 5Ob54/95, 5Ob133/95, 5Ob246/09a

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Rechtssatz

Eine Benützungsregelung kann sich nur auf gemeinsame Teile und Anlagen der Liegenschaft, nicht jedoch auf Objekte eines Sondernutzungsrechtes erstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044160

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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