Begründung: Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall hat sich der Wohnungseigentumsorganisator im Gründungsstadium des Wohnungseigentums die Verfügung über den Hausgarten der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse K***** vorbehalten und diesen im Umfang des strittigen Teils unentgeltlich der beklagten Wohnungseigentümerin überlassen. Damit wurde von einem Wohnungseigentumsorganisator in einem Zeitpunkt, als seine Vertragsübermacht bestan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mit- und Wohnungseigentümer von vier Wohnungseigentumseinheiten der Liegenschaft EZ ***** GB *****, so auch der Wohnung top 4 in diesem Haus. Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der genannten Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an der Wohnung top 5 verbunden ist. Mit Beschluß vom 5. 1. 1989 erfolgte zu Msch 1/89 des Bezirksgerichtes K***** eine Nutzwertfestsetzung hinsichtlich dieser Liegenschaft. Grundlage der Nutzwertfestsetzung war ein... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2WEG 2002 §2 Abs3
Rechtssatz: Die sachenrechtliche Zuordnung eines Raums oder einer Fläche als Zubehör zu einem Wohnungseigentumsobjekt erfolgt durch die Einverleibung des Wohnungseigentums und des Umfangs des Zubehörs im Grundbuch. Dann teilt das Zubehör notwendig das Schicksal des Wohnungseigentumsobjekts. Eine Absonderung des Zubehörs mit dinglicher Wirkung ist nur durch einen entsprechenden Vertrag, neuerliche... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §5 Abs1ZPO §411 Abs1 Aa
Rechtssatz: Die Frage der Widmung eines Raumes oder einer Fläche als Zubehör gemäß § 1 Abs 2 WEG ist nicht nur eine Vorfrage für die Nutzwertfestsetzung, sondern aufgrund der gesetzlichen Anordnung des § 5 WEG iVm § 3 WEG ein das Ergebnis der Nutzwertfestsetzung unmittelbar beeinflussendes Moment. Fließt in die Nutzwert... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs1
Rechtssatz: Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Nutzwertfestsetzung erstreckt sich auch darauf, welche Teile der Liegenschaft gemäß § 1 Abs 2 WEG mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten verbunden sind. Entscheidungstexte 5 Ob 31/99s Entscheidungstext OGH 23.02.1999 5 Ob 31/99s Veröff: SZ 72/34 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 448 GB ***** O*****, wobei mit dem Anteil 27 der Klägerin Wohnungseigentum an der Doppelgarage Nr I/G/2 und mit dem Anteil 11 des Beklgten Wohnungseigentum an der Wohnung W I/3/8 verbunden ist. Für diese Eigentumswohnung wurde zunächst für Josef S***** Wohnungseigentum begründet, dieses dann auf Katharina S***** und von dieser auf Helga Z***** übertragen. Letztere übertrug außerbücherlich ihr Eigentum an... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 2002 §2 Abs2
Rechtssatz: Die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes erfordert die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten und ist ansonsten nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 287/98m Entscheidungstext OGH 24.11.1998 5 Ob 287/98m 5 Ob 47/00y Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Wohnungseigentumsanlage, wobei das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnungseigentumseinheit A-1 der Antragstellerin zusteht. Diese mit 400/5088 Miteigentumsanteilen verbundene Einheit umfaßt: a) die Wohnung A-1 im Erdgeschoß mit 56,58 m2, b) die Terrasse mit 6,5 m2, c) die Gartenflächen 1 und 2 mit insgesamt 1132,10 m2, d) das Kellerabteil A-1 mit 11,78 m2, e) die PK... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft P*****straße ***** in ***** P*****. Zu Msch 226/94i-2 des Bezirksgerichtes Neuhofen erfolgte am 27. 9. 1994 eine Nutzwertfeststellung. Demnach sind die Antragsteller Wohnungseigentümer von 592/1000stel Anteilen der Liegenschaft ***** Grundbuch ***** P***** mit dem Haus P*****straße ***** (Wohnung 2, BLNR 9, 10), die Antragsgegner Eigentümer von 408/1000stel Anteilen (Wohnung 1, BLNR 11, 12). Dies... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Unter Vorlage der im einzelnen im Antrag vom 16.12.1997 angeführten Urkunden begehrten die Antragsteller, ob den ihnen gehörigen Liegenschaften EZ 3234 und 3235 die jeweils in der Entscheidung des Erstgerichtes bzw. nunmehr in der Entscheidung des Rekursgerichtes zusätzlich angeführten Grundbuchshandlungen. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht in den Punkten I. bis III. den Anträgen auf Einverleibung des Eigentumsrechtes betreffend die... mehr lesen...
Norm: WEG §1 Abs1WEG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Selbständigkeit einer Wohnung (eines Abstellplatzes) ist gewährleistet, wenn der Zugang (die Zufahrt) durch eine immerwährende Dienstbarkeit, die über eine benachbarte, im Eigentum eines Dritten stehende Liegenschaft führt, sichergestellt wird. Entscheidungstexte 6 R 353/98y Entscheidungstext LG Ried 27.10.1998 6 R 353/98y ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §13a Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §2 Abs4
Rechtssatz: Trennwände zwischen Wohnungseigentumsobjekten sind allgemeine Teile der Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 180/98a Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 180/98a Veröff: SZ 71/147 5 Ob 251/09m Entscheidungstext OGH 27.05.2010 5 Ob 251/09... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3
Rechtssatz: Es gibt keine
Begründung: von Zubehöreigentum nach § 1 Abs 2 WEG an "Substandardwohnungen" durch Verbindung mit "Standardwohnungen", soweit die Substandardwohnung ihre Selbständigkeit als Wohnungen beibehalten sollen bzw - bei Vermietung an einen Außenstehenden - auch beibehalten müssen. (Ablehnung der von der Lehre in Kletecka, Die Novellierung des WEG durch das 3.WÄG - Begr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist zu 111/1392 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** L*****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 verbunden ist. An sämtlichen Wohnungen des Gebäudes ist Wohnungseigentum begründet. Mit der selbständigen Wohnung Top Nr 6 des Beklagten sind überdies ein Kellerabteil und ein Autoabstellplatz verbunden (§ 1 Abs 2 WEG). Mit ihrer Klage vom 2.1.1996, welche in der Folge (Schriftsatz ON 4) "modifizi... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 WEG iVm § 1 Abs 2 WEG ist die Übertragung eines im Zubehöreigentum stehenden Abstellplatzes auf eine andere Eigentumswohnung desselben Objektes grundsätzlich möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 75/97h Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 75/97h ... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ*****. Zugunsten der Antragsgegnerin ist unter BLNR 65, verbunden mit einem Mindestanteil von 1766/10948, Wohnungseigentum an den Objekten "Lager St I, Lager St I II, Lager St II, Garage St II, Hof-Einfahrt St II" eingetragen. Die Festsetzung der Nutzwerte (Jahresmietwerte) erfolgte mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, MA 50, vom 31.8.1972, Schli 1/72, und vom... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2
Rechtssatz: Zubehörwohnungseigentum kommt an Abstellplätzen in Frage, wenn sie dem in § 1 Abs 2 WEG 1948 aufgestellten Erfordernis einer deutlichen Abgrenzung genügen. Entscheidungstexte 5 Ob 188/97a Entscheidungstext OGH 02.09.1997 5 Ob 188/97a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Neufestsetzung der Nutzwerte geht es nur darum, (hier:) nach Maßgabe des § 1 Abs 2 WEG 1948 die Eignung des Objekts (hier: Abstellplätze) für das von einer Wohnungseigentümerin in Anspruch genommene Zubehörwohnungseigentum zu prüfen. Es kommt allein auf dessen Rechtsnatur an (vgl MietSlg 33/15). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG 1948 allgWEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §29 Abs1WEG 2002 §55
Rechtssatz: Wurde Wohnungseigentum an der Liegenschaft bereits vor dem 1.9.1975 begründet, so sind die mit einer beantragten Neuparifizierung zusammenhängenden Streitfragen noch nach den Vorschriften des WEG 1948 zu lösen; das gilt gemäß § 29 Abs 1 Z 1 WEG für die eigentliche Parifizierung (Festsetzung der Jahresmietwerte), daneben aber auch für die hier zu lösende Frage, o... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1948 §1 Abs3WEG 1948 §3
Rechtssatz: Zur Qualifikation einer Hoffläche. Entscheidungstexte 5 Ob 83/95 Entscheidungstext OGH 07.06.1995 5 Ob 83/95 5 Ob 188/97a Entscheidungstext OGH 02.09.1997 5 Ob 188/97a Beisatz: An Teilen der Hoffläche kann kein Zubehörwohnungseigentum begründet werden, wen... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1948 §1 Abs3WEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2
Rechtssatz: Wurde für eine Hoffläche in gesetzwidriger Weise ein eigener Jahresmietwert (Nutzwert) festgesetzt, so erweist sich eine von den Antragstellern angestrebte Neuparifizierung als notwendig. Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Jahresmietwertes (Nutzwertes) des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CWEG §1 Abs2
Rechtssatz: Zur Schadenersatzpflicht eines Rechtsanwaltes, der als Vertragsverfasser den "Kauf" von Parkplätzen durch Wohnungseigentümer nicht als Zubehörswohnungseigentum gestaltet. Entscheidungstexte 5 Ob 1036/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 1036/93 Veröff: WoBl 1993,228 (Call) Schlagworte RA ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Eigentumswohnhaus S*****straße 51 in ***** Linz, an der nach der Festsetzung der Jahresmietwerte iSd § 2 WEG 1948 mit Entscheidung der Mietkommission vom 13. November 1951 durch die Verbücherung zu TZ 5632/55 das Wohnungseigentum begründet worden war. Die Organisation hatte die Liegenschaft mit dem Kaufvertrag vom 7. Juni 1951 erworben und die Baubewilligung vom 2. November 195... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §10WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Festsetzung der Nutzwerte hat in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen, jedoch auf Antrag einzuleitenden Verfahren für alle als Wohnungseinheiten in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechend der konk... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 17. März 1983 beim Magistrat Graz eingebrachten Antrag begehrte die G*** A*** Wohnbaugesellschaft mbH als Wohnungseigentumsorganisator und grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 868 KG Jakomini die Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs. 1 WEG 1975 für die auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhäuser Graz, Hafnerriegel 5, 7, 9 und 11. "Das errichtete Gebäude" umfasse 84 Wohnungen. Für die 76 im Untergeschoß errichteten PKW-Einstellplätze werde k... mehr lesen...