Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2WEG 2002 §2 Abs3
Rechtssatz: Die sachenrechtliche Zuordnung eines Raums oder einer Fläche als Zubehör zu einem Wohnungseigentumsobjekt erfolgt durch die Einverleibung des Wohnungseigentums und des Umfangs des Zubehörs im Grundbuch. Dann teilt das Zubehör notwendig das Schicksal des Wohnungseigentumsobjekts. Eine Absonderung des Zubehörs mit dinglicher Wirkung ist nur durch einen entsprechenden Vertrag, neuerliche... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §5 Abs1ZPO §411 Abs1 Aa
Rechtssatz: Die Frage der Widmung eines Raumes oder einer Fläche als Zubehör gemäß § 1 Abs 2 WEG ist nicht nur eine Vorfrage für die Nutzwertfestsetzung, sondern aufgrund der gesetzlichen Anordnung des § 5 WEG iVm § 3 WEG ein das Ergebnis der Nutzwertfestsetzung unmittelbar beeinflussendes Moment. Fließt in die Nutzwert... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs1
Rechtssatz: Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Nutzwertfestsetzung erstreckt sich auch darauf, welche Teile der Liegenschaft gemäß § 1 Abs 2 WEG mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten verbunden sind. Entscheidungstexte 5 Ob 31/99s Entscheidungstext OGH 23.02.1999 5 Ob 31/99s Veröff: SZ 72/34 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 2002 §2 Abs2
Rechtssatz: Die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes erfordert die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten und ist ansonsten nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 287/98m Entscheidungstext OGH 24.11.1998 5 Ob 287/98m 5 Ob 47/00y Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Norm: WEG §1 Abs1WEG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Selbständigkeit einer Wohnung (eines Abstellplatzes) ist gewährleistet, wenn der Zugang (die Zufahrt) durch eine immerwährende Dienstbarkeit, die über eine benachbarte, im Eigentum eines Dritten stehende Liegenschaft führt, sichergestellt wird. Entscheidungstexte 6 R 353/98y Entscheidungstext LG Ried 27.10.1998 6 R 353/98y ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §13a Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §2 Abs4
Rechtssatz: Trennwände zwischen Wohnungseigentumsobjekten sind allgemeine Teile der Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 180/98a Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 180/98a Veröff: SZ 71/147 5 Ob 251/09m Entscheidungstext OGH 27.05.2010 5 Ob 251/09... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3
Rechtssatz: Es gibt keine
Begründung: von Zubehöreigentum nach § 1 Abs 2 WEG an "Substandardwohnungen" durch Verbindung mit "Standardwohnungen", soweit die Substandardwohnung ihre Selbständigkeit als Wohnungen beibehalten sollen bzw - bei Vermietung an einen Außenstehenden - auch beibehalten müssen. (Ablehnung der von der Lehre in Kletecka, Die Novellierung des WEG durch das 3.WÄG - Begr... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 WEG iVm § 1 Abs 2 WEG ist die Übertragung eines im Zubehöreigentum stehenden Abstellplatzes auf eine andere Eigentumswohnung desselben Objektes grundsätzlich möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 75/97h Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 75/97h ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2
Rechtssatz: Zubehörwohnungseigentum kommt an Abstellplätzen in Frage, wenn sie dem in § 1 Abs 2 WEG 1948 aufgestellten Erfordernis einer deutlichen Abgrenzung genügen. Entscheidungstexte 5 Ob 188/97a Entscheidungstext OGH 02.09.1997 5 Ob 188/97a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Neufestsetzung der Nutzwerte geht es nur darum, (hier:) nach Maßgabe des § 1 Abs 2 WEG 1948 die Eignung des Objekts (hier: Abstellplätze) für das von einer Wohnungseigentümerin in Anspruch genommene Zubehörwohnungseigentum zu prüfen. Es kommt allein auf dessen Rechtsnatur an (vgl MietSlg 33/15). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG 1948 allgWEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §29 Abs1WEG 2002 §55
Rechtssatz: Wurde Wohnungseigentum an der Liegenschaft bereits vor dem 1.9.1975 begründet, so sind die mit einer beantragten Neuparifizierung zusammenhängenden Streitfragen noch nach den Vorschriften des WEG 1948 zu lösen; das gilt gemäß § 29 Abs 1 Z 1 WEG für die eigentliche Parifizierung (Festsetzung der Jahresmietwerte), daneben aber auch für die hier zu lösende Frage, o... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1948 §1 Abs3WEG 1948 §3
Rechtssatz: Zur Qualifikation einer Hoffläche. Entscheidungstexte 5 Ob 83/95 Entscheidungstext OGH 07.06.1995 5 Ob 83/95 5 Ob 188/97a Entscheidungstext OGH 02.09.1997 5 Ob 188/97a Beisatz: An Teilen der Hoffläche kann kein Zubehörwohnungseigentum begründet werden, wen... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1948 §1 Abs3WEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2
Rechtssatz: Wurde für eine Hoffläche in gesetzwidriger Weise ein eigener Jahresmietwert (Nutzwert) festgesetzt, so erweist sich eine von den Antragstellern angestrebte Neuparifizierung als notwendig. Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Jahresmietwertes (Nutzwertes) des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CWEG §1 Abs2
Rechtssatz: Zur Schadenersatzpflicht eines Rechtsanwaltes, der als Vertragsverfasser den "Kauf" von Parkplätzen durch Wohnungseigentümer nicht als Zubehörswohnungseigentum gestaltet. Entscheidungstexte 5 Ob 1036/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 1036/93 Veröff: WoBl 1993,228 (Call) Schlagworte RA ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Eigentumswohnhaus S*****straße 51 in ***** Linz, an der nach der Festsetzung der Jahresmietwerte iSd § 2 WEG 1948 mit Entscheidung der Mietkommission vom 13. November 1951 durch die Verbücherung zu TZ 5632/55 das Wohnungseigentum begründet worden war. Die Organisation hatte die Liegenschaft mit dem Kaufvertrag vom 7. Juni 1951 erworben und die Baubewilligung vom 2. November 195... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §10WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Festsetzung der Nutzwerte hat in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen, jedoch auf Antrag einzuleitenden Verfahren für alle als Wohnungseinheiten in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechend der konk... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 17. März 1983 beim Magistrat Graz eingebrachten Antrag begehrte die G*** A*** Wohnbaugesellschaft mbH als Wohnungseigentumsorganisator und grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 868 KG Jakomini die Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs. 1 WEG 1975 für die auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhäuser Graz, Hafnerriegel 5, 7, 9 und 11. "Das errichtete Gebäude" umfasse 84 Wohnungen. Für die 76 im Untergeschoß errichteten PKW-Einstellplätze werde k... mehr lesen...