RS OGH 2003/1/21 5Ob75/97h, 5Ob236/01v, 5Ob298/02p

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Veröffentlicht am 09.12.1997
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Rechtssatz

Im Hinblick auf die Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 WEG iVm § 1 Abs 2 WEG ist die Übertragung eines im Zubehöreigentum stehenden Abstellplatzes auf eine andere Eigentumswohnung desselben Objektes grundsätzlich möglich.Im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2, WEG in Verbindung mit Paragraph eins, Absatz 2, WEG ist die Übertragung eines im Zubehöreigentum stehenden Abstellplatzes auf eine andere Eigentumswohnung desselben Objektes grundsätzlich möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109161

Dokumentnummer

JJR_19971209_OGH0002_0050OB00075_97H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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