RS OGH 1999/3/23 5Ob73/99t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
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Norm

WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2
WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs1
WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs2
WEG 1975 idF 3.WÄG §5 Abs1
ZPO §411 Abs1 Aa

Rechtssatz

Die Frage der Widmung eines Raumes oder einer Fläche als Zubehör gemäß § 1 Abs 2 WEG ist nicht nur eine Vorfrage für die Nutzwertfestsetzung, sondern aufgrund der gesetzlichen Anordnung des § 5 WEG iVm § 3 WEG ein das Ergebnis der Nutzwertfestsetzung unmittelbar beeinflussendes Moment. Fließt in die Nutzwerte, die vom Gericht festgesetzt werden, das gewidmete Zubehör als wertbestimmend ein, wird auch die Entscheidung darüber der materiellen Rechtskraft teilhaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111617

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0050OB00073_99T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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