Norm
WEG §1 Abs1Rechtssatz
Die Selbständigkeit einer Wohnung (eines Abstellplatzes) ist gewährleistet, wenn der Zugang (die Zufahrt) durch eine immerwährende Dienstbarkeit, die über eine benachbarte, im Eigentum eines Dritten stehende Liegenschaft führt, sichergestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:1998:RRD0000013Dokumentnummer
JJR_19981027_LG00469_00600R00353_98Y0000_001