RS OGH 1999/2/23 5Ob31/99s

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

WEG 1975 §1 Abs2
WEG 1975 §3 Abs1

Rechtssatz

Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Nutzwertfestsetzung erstreckt sich auch darauf, welche Teile der Liegenschaft gemäß § 1 Abs 2 WEG mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten verbunden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111585

Dokumentnummer

JJR_19990223_OGH0002_0050OB00031_99S0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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