Norm
WEG 1975 §1 Abs2Rechtssatz
Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Nutzwertfestsetzung erstreckt sich auch darauf, welche Teile der Liegenschaft gemäß § 1 Abs 2 WEG mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten verbunden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111585Dokumentnummer
JJR_19990223_OGH0002_0050OB00031_99S0000_004